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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Wohnen und Mietbelastung

2022 betrug die Mietbelastungsquote niedersächsischer Haushalte 28,0% (Hauptmieterhaushalte; Deutschland: 27,2%). Bei jedem dritten Haushalt (33,8%) belief sich die Mietbelastungsquote auf mindestens 30% und fast jeder sechste Haushalt (16,2%) musste mindestens 40,0% des Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aufwenden. Darunter befanden sich 115.000 Haushalte, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens für die Miete aufbringen mussten. Die Mietbelastungsquote bei Einpersonenhaushalten belief sich auf 33,1%, bei Mehrpersonenhaushalten betrug sie zwischen 22% und 23%. Bei Einpersonenhaushalten wiesen mit 47,3% fast jeder zweite eine Mietbelastung von mehr als 30% auf und jeder vierte (25,3%) mehr als 40%. Aufgeschlüsselt nach Einzugsjahr schlagen sich die gestiegenen Mieten nach Neuvermietung auch im Haushaltsbudget nieder. Die Mietbelastung lag bei Einzügen ab 2019 durchschnittlich 2,0 Prozentpunkte höher als bei solchen zwischen 2009 und 2018, bei Vierpersonenhaushalten, in der Regel Familienhaushalte, lag die Belastung mit 25,9% bei Einzügen ab 2019 um 3,9 Prozentpunkte höher als davor.

Je niedriger das Einkommen war, desto höher war die Mietbelastungsquote. Bei Haushalten mit einem Einkommen von unter 1.500 Euro betrug die durchschnittliche Mietbelastungsquote 44,1%, bei Haushalten mit 4.000 Euro und mehr lag sie hingegen bei 14,6%.

Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 geht hervor, dass in niedersächsischen Haushalten der Anteil der Wohn- und Energiekosten an den gesamten Konsumausgaben mit durchschnittlich 34,5% etwas mehr als ein Drittel betrug. Bei Haushalten mit niedrigem Einkommen war der Anteil umso höher, bei Einkommen unter 900 Euro betrug er 46,2% und bei Einkommen zwischen 900 bis unter 1.300 Euro 43,5%. Unter Berücksichtigung der Preissteigerung im Bereich Wohnen und Energie von 15,2% im Zeitraum Juni 2018 bis Juni 2022 würden sich dabei die Ausgaben um durchschnittlich 143 Euro auf 1.085 Euro im Monat erhöht haben, wenn sich das Konsumverhalten nicht geändert hat. Bei Paarhaushalten mit Kindern betrügen die Mehrausgaben 189 Euro auf 1.432 Euro und bei Alleinerziehendenhaushalten 124 Euro auf 942 Euro. Die Ausgaben für Energie sind dabei um 51,7% gestiegen. Dabei können diese rechnerischen Werte durch Einsparbemühungen der Haushalte in der Realität auch geringer ausfallen, jedoch durch weitere Preissteigerungen in Zukunft auch deutlich höher. (Vgl. Dahl, Silke: Veränderung der Konsumausgaben privater Haushalte zwischen Juni 2018 und Juni 2022, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (Landesamt für Statistik Niedersachsen) 9/2022, S. 510. Preissteigerungen vor Revision im Januar 2023)

Bei vielen Haushalten führen solche Preissteigerungen zu Wohnkostenüberbelastung, sie mussten also mehr als 40% des Haushaltseinkommens für Wohnen ausgeben, einschließlich Energieausgaben. (Das geht aus der Erhebung EU-SILC hervor, siehe Eurostat (https://ec.europa.eu/) Datentabelle ILC_LVHO07A) In Deutschland war dies bei 11,5% der Bevölkerung (in Haushalten zur Miete und in Eigenheim / Eigentumswohnung) und bei 40,4% unter den armutsgefährdeten Personen der Fall. In Niedersachsen lagen die Anteile ähnlich hoch (12,8% und 39,1%). Frauen ab 65 Jahre wiesen deutschlandweit (17,1%) eine merklich höhere Quote auf als gleichaltrige Männer (11,8%).

Neben den Wohnkosten ist die Wohnungsgröße ein wichtiger Aspekt und zwar bezogen auf die Zahl der Personen im Haushalt. In Deutschland lebten 2022 nach Erstergebnissen der Erhebung EU-SILC mehr als 8,6 Millionen Menschen beziehungsweise 11,0% in überbelegten Wohnungen. In Niedersachsen lag die Überbelegungsquote bei 9,2%. Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt (Infokasten).

Definition des Indikators: Die Mietbelastungsquote eines Haushalts bezeichnet den Anteil am Haushaltsnettoeinkommen, der für die Bruttokaltmiete aufgebracht werden muss. Überbelegungsquote: Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt. Das heißt, dass in den betreffenden Wohnungen oder Häusern zum Beispiel weniger als ein Raum pro Paar zur Verfügung stand oder weniger als ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren, ebenso wenn Kinder zwischen 12 und unter 18 Jahren unterschiedlichen Geschlechts sich ein Kinderzimmer teilen müssen.

Methodische Hinweise: Quellen: EU-SILC (Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen); Ergänzungsprogramm Wohnsituation im Mikrozensus 2022.

Weiterführende Informationen:www.destatis.de > Startseite > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Wohnen > Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation; Siehe auch NBank: Wohnungsmarktbericht 2021, http://www.nbank.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023