MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Alleinerziehende

Im Jahr 2019 lebten in Niedersachsen 240 000 Alleinerziehende, wovon 202.000 beziehungsweise 84,2% Frauen und 15,8% Männer waren. Gegenüber 2014 nahm die Alleinerziehendenzahl um 2,1% zu (Mütter: +1,3%; Väter: -1,0%).

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern machten 2019 mit 144.300 Müttern und Vätern 60,1% an allen Alleinerziehenden aus. Sie sind in der Regel mit einem höheren Betreuungs-, Erziehungs- oder Pflegeaufwand konfrontiert als diejenigen mit ausschließlich erwachsenen Kindern. Fünf Jahre zuvor waren es noch 62,2%, ihre Zahl sank seitdem um 2,4%. Im Jahr 2019 lebten bei den alleinerziehenden Elternteilen 196.100 Kinder unter 18 Jahren, das war etwa jedes sechste Kind in dieser Altersgruppe (16,9%).

Etwa drei von zehn Alleinerziehenden minderjähriger Kinder (29,3%) verfügte 2019 über eine Fachhochschul- oder Hochschulreife. Über einen Realschulabschluss verfügten 39,9%, über einen Hauptschulabschluss 22,0%, und 6,7% hatten keinen allgemeinen Schulabschluss. Ohne beruflichen Abschluss und gleichzeitig nicht in beruflicher Bildung waren ein Viertel (24,9%) der Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Damit haben Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren seltener hohe Schulabschlüsse als die Gesamtbevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren. Hier betrugen die Anteile bei den Abschlüssen Fach- und Hochschulreife: 34,7%, Realschule: 34,1%, höchstens Hauptschulabschluss: 21,1% und ohne allgemeinen Schulabschluss: 3,9%. Keinen beruflichen Abschluss und nicht gleichzeitig in beruflicher Bildung waren 15,0%.

Die Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden Frauen mit minderjährigen Kindern lag 2019 bei 73,7% und damit in etwa auf dem Niveau der Frauen im erwerbsfähigen Alter insgesamt (71,9%). Aktiv erwerbstätig, also nicht vorübergehend beurlaubt, zum Beispiel wegen Mutterschutz oder Elternzeit waren rund zwei Drittel der alleinerziehenden Mütter und damit häufiger als Mütter mit Kindern unter 18 Jahren insgesamt. Dabei lag der Anteil der atypisch Beschäftigten (d. h. die in Teilzeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder geringfügig, befristet oder in Zeitarbeit Beschäftigten) unter den alleinerziehenden Kernerwerbstätigen mit minderjährigen Kindern mit 31,9% auf einem vergleichbaren Niveau wie bei den kernerwerbstätigen Frauen insgesamt (33,5%). Trotzdem sind sie stärker armutsgefährdet als Paarfamilien, was insbesondere durch das fehlende zweite Einkommen im Haushalt begründet ist.

Fast ein Drittel (33,0%) der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern musste mit höchstens 1.500 Euro netto im Monat auskommen. So waren auch 69.274 (Vorjahresmonat: 73.408) beziehungsweise etwas mehr als ein Drittel (35,3%) der unter 18-jährigen Kinder von Alleinerziehenden im Juni 2019 auf SGB II-Leistungen angewiesen.

Definition des Indikators: Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Methodische Hinweise: Zur Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Eine "Familie" besteht im Mikrozensus im-mer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel) und umfasst alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nicht-eheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) im Haushalt; einbezogen sind auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Weiterführende Informationen: www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien – Mikrozensus > Mikrozensus in Niedersachsen > Statistische Berichte sowie Tabellen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021