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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Bekämpfte Armut: Soziale Mindestsicherung

Die "bekämpfte Armut" bezeichnet das Ausmaß der Abhängigkeit von staatlichen Mindestsicherungsleistungen, deren Empfängerinnen und Empfänger "behördlich wahrgenommen" als arm gelten: Durch die Transferleistungen soll ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Drei beziehungsweise fünf Hilfearten werden zu den Leistungen der "sozialen Mindestsicherung" gezählt: Die SGB II-Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ab 2023: Bürgergeld ), die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Tiefststand im Jahr 2021 bei der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen

Ende 2021 erhielten in Niedersachsen insgesamt 655.534 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Während im ersten Jahr der Corona-Pandemie 2020 die Zahl noch leicht zunahm, verringerte sie sich binnen eines Jahres deutlich um 4,3%. Die Mindestsicherungsquote, die den Anteil der Leistungsbeziehenden an der Gesamtbevölkerung angibt, fiel im gleichen Zeitraum um 0,4 Prozentpunkte auf 8,2%. Beide Eckwerte, Anzahl und Quote, erreichten damit wie in Deutschland insgesamt (8,0%) den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik 2006. Dabei zeichnet sich für das Jahr 2022 allerdings wieder ein Anstieg der Zahlen ab, bedingt vor allem durch den Zuzug der Geflüchteten aus der Ukraine.

Auswirkungen der Fluchtmigration aus der Ukraine auf die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden 2022

Bis zum 31.12.2022 sind netto rund 103.000 Menschen aus der Ukraine nach Niedersachsen gezogen, die seit Juni 2022 anstelle von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII hatten, wenn sie hilfebedürftig waren, ihr Einkommen und das Vermögen also nicht ausreichten, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Zahlen zur Mindestsicherung insgesamt für das Berichtsjahr 2022 lagen bei Redaktionsschluss aufgrund noch ausstehender Daten in der Asylbewerberleistungsstatistik zwar noch nicht vor. Aber auch ohne die Berücksichtigung der Zahl der Beziehenden von Asylbewerberregelleistungen lag die Zahl der Leis-tungsbeziehenden bei den anderen Leistungsarten mit zusammen 675.165 Personen bereits um rund 20.000 Personen über der Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden von 2021.

Den größten Anstieg der Zahl der Leistungsberechtigten gab es Ende 2022 im Vergleich zu Ende 2021 in der SGB II-Statistik (von 485.204 auf 534.595), gefolgt von der Statistik zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (von 120.245 auf 127.190 Personen, darunter 66.335, die die Regelaltersgrenze erreicht hatten) und den Hilfen zum Lebensunterhalt (von 11.315 auf 13.380 Personen außerhalb von Einrichtungen). Im SGB II-Bezug waren im Dezember 2022 insgesamt 73.290 regelleistungsberechtigte Ukrainerinnen und Ukrainer (Vorjahresmonat: 1.422 Personen). Der Gesamtanstieg im SGB II fiel mit 10,2% beziehungsweise um 49.391 auf 534.595 Personen jedoch niedriger aus, aufgrund des allgemeinen Rückgangs der SGB II-Zahlen: Ohne den Anstieg bei den ukrainischen Staatsangehörigen wäre die Gesamtzahl um 4,4% zurückgegangen. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Erreichen der Regelaltersgrenze (ein Indikator für "bekämpfte Altersarmut") bekamen Ende des vierten Quartals 2022 mit 7.460 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit etwa viermal so viele wie im Vorjahresquartal. Dies war auch der Hauptgrund für den Anstieg bei der Gesamtzahl von 59.140 auf 66.335 Empfängerinnen und Empfänger. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Bereitstellung der Daten für 2022 konnten nach Redaktionsschluss im Unterkapitel zur Grundsicherung im Alter und den Hilfen zum Lebensunterhalt nur Daten für 2021 berücksichtigt werden.

Auch bei der Kinderarmutsquote gab es einen (leichten) Anstieg, der im Zusammenhang mit der Fluchtmigration gesehen werden muss. Die SGB II-Quote der unter 15-Jährigen stieg im Juni 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,2 Prozentpunkte auf 12,9%.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023