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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Kinder in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften

In Niedersachsen lebte im Juni 2021 mit 12,7% etwa jedes achte Kind im Alter von unter 15 Jahren als regelleistungsberechtigtes Mitglied in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft und erhielt damit Sozialgeld (Deutschland: 12,4%). Zwei Jahre zuvor traf dies noch auf etwa jedes siebte Kind (14,1%) zu und gegenüber Juni 2020 sank die Quote der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Kindern unter 15 Jahren um 1,0 Prozentpunkte. Die Gesamtzahl der regelleistungsberechtigten unter 15-Jährigen ging im Juni 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 6,4% zurück auf 140.662 Kinder. Bei den unter 3-Jährigen und den 3- bis unter 6-Jährigen lagen die Quoten etwas höher (13,2% und 14,1%), in der Altersgruppe von 6 bis unter 15 Jahren waren mit 12,1% dagegen weniger Kinder betroffen. Der Betreuungsaufwand sinkt bei älteren Kindern, weswegen die Eltern eher oder in größerem Umfang erwerbstätig sein können.

Die regionale Struktur der SGB-II-Quoten von Kindern in Niedersachsen entspricht im Wesentlichen der Struktur der Mindestsicherungsquoten: Die geringsten Quoten gab es hauptsächlich in den Landkreisen im Westen Niedersachsens mit dem niedrigsten Wert von 5,5% im Landkreis Osnabrück. Auch in der Statistischen Region Lüneburg, das heißt in den Landkreisen zwischen Hamburg und Bremen waren die Anteile der regelleistungsberechtigten Kinder deutlich unterdurchschnittlich. In den kreisfreien Städten und den großen Städten fielen die Quoten dagegen sehr hoch aus, außer in Wolfsburg und Braunschweig mit nur leicht überdurchschnittlichen Werten. In Wilhelmshaven waren drei von zehn Kindern (29,8%) im Alter von unter 15 Jahren von SGB-II-Leistungen abhängig.

Zusammen mit den Kindern, die sonstige Leistungen (zum Beispiel Bildung und Teilhabe) oder selbst keine SGB-II-Leistungen erhalten, also nicht regelleistungsberechtigt waren (aufgrund eines den Bedarf deckenden eigenen Einkommens), lebten im Juni 2021 insgesamt 159.138 Kinder unter 15 Jahren (14,4%) in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften.

Kinder von Alleinerziehenden sind überproportional von Sozialgeld abhängig. Sie machten 37,7% (53.090 Kinder) aller unter 15-jährigen Personen im SGB-II-Leistungsbezug aus (Juni 2021). Gleichzeitig bedeutet dies, dass mehr als jedes dritte Kind dieser Altersgruppe (34,9%) in Alleinerziehendenfamilien (nach dem Mikrozensus 2021) SGB-II-Leistungen erhielt.

Definition des Indikators: Die "SGB-II-Kinderarmutsquote" gibt den Anteil der nichterwerbsfähigen SGB-II-Leistungsberechtigten Kinder unter 15 Jahre an allen Kindern im gleichen Alter wieder.

Methodische Hinweise: Hilfebedürftige werden unterschieden in erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II erhalten, und in nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Sozialgeld erhalten. Die Grenze der Erwerbsfähigkeit liegt bei drei Stunden Arbeit pro Tag und hängt vom Lebensalter, der Hilfebedürftigkeit, der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und möglicher rechtlicher Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit ab. Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) besteht aus mindestens einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, sie kann mit weiteren leistungsberechtigten oder auch mit nicht leistungsberechtigten Personen in einem Haushalt leben. Es wird erwartet, dass jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, ausgenommen Kinder, sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfes aller
einsetzt. Bei erwerbstätigen SGB-II-Leistungsempfängerinnen und -empfängern erreicht das Erwerbseinkommen oder das Arbeitslosengeld I ("Aufstocker") nicht das Existenzminimum. Weil sie Kinder betreuen, selbst noch zur Schule gehen, über 15 Stunden in der Woche arbeiten oder sich weiterbilden, sind etwa die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II nicht arbeitslos.

Die "SGB-II-Kinderarmutsquote" wird errechnet auf Basis der Bevölkerung am 31.12. des Vorjahres.

Weiterführende Informationen:www.statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022