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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Teilzeitarbeit

In Niedersachsen gingen am 30.06.2021 insgesamt rund 3,2 Millionen Menschen (hier und im Folgenden alle Daten nach Wohnort in Niedersachsen) einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (Deutschland: 33,1 Millionen). Gegenüber dem Vorjahresmonat wuchs die Zahl um rund 46.000 Beschäftigte und auch im ersten Pandemie-Juni 2020 lag die Zahl der Beschäftigten rund 8.900 über dem Wert vom Juni 2019. Allerdings befanden sich in den beiden Pandemiejahren viel mehr Menschen in Kurzarbeit.

Frauen waren unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch im Juni 2021 mit 45,9% unterrepräsentiert (Bundesdurchschnitt: 46,4%), ihr Anteil stieg gegenüber dem Vorjahr jedoch leicht. Regional fallen seit jeher insbesondere die industriell geprägten Standorte unter den Durchschnittswert, wie Salzgitter, Wolfsburg, Emden oder der Landkreis Gifhorn. Ebenso die Landkreise Emsland und Cloppenburg, in denen das Produzierende Gewerbe mit dem Wirtschaftszweig der Fleischwirtschaft eine große Rolle spielt. Die höchsten Frauenanteile zwischen 48,1% und 48,5% gab es in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Friesland sowie in den Städten Oldenburg und Göttingen.

Der Teilzeitbeschäftigtenanteil an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gemessen am Wohnort wuchs 2021 in Niedersachsen weiter an auf 30,0% (Vorjahr 29,6%; Bundesdurchschnitt 30.6.2021: 29,4 %). Dabei arbeiten vor allem Frauen in Teilzeit: Ihr Anteil lag bei rund vier Fünftel (80,4%; bundesweit: 77,7%). In den Großstädten mit ihrem hohen Dienstleistungsanteil und größerem Verwaltungsapparat ist der Frauenanteil unter den Teilzeitbeschäftigten noch am niedrigsten, machte jedoch wie in der Stadt Göttingen mindestens zwei Drittel aus. Am höchsten waren die Anteile in eher ländlichen Regionen mit einem hohen Gewicht produzierender Branchen. Während die Frauenanteile an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Vechta niedrig waren, sind sie bei den Teilzeitjobs überdurchschnittlich hoch (über 85,0%).

Teilzeitarbeit erleichtert zwar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und insbesondere den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nach einer Elternzeit. Die Tatsache, dass vier von fünf Teilzeiterwerbstätigen Frauen sind, zeigt aber, dass alte Rollenmuster noch wirksam sind. Darüber hinaus führt eine dauerhafte Teilzeitarbeit auch immer zu niedrigen Verdiensten und damit langfristig zu einem niedrigeren Rentenanspruch, was Armutsgefährdung befördern kann.

Allerdings gehen immer mehr Frauen überhaupt einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach: Die Beschäftigungsquote (der ab 15-Jährigen bis zur Regelaltersgrenze) der Frauen stieg von 2016 bis 2021 (jeweils 30.6.) um 4,4 Prozentpunkte auf 56,9%, bei den Männern um 4,6 Prozentpunkte auf 65,3%. Die Beschäftigungsquote insgesamt lag am 30. Juni 2021 in Niedersachsen bei 61,2% (2016: 56,7%). Dabei handelte es sich um die jeweils höchsten gemessenen Werte.

Von den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen übte mehr als jede zweite (52,6%) eine Teilzeitbeschäftigung aus, bei den Männern war es nur etwa jeder neunte (10,9%). Bei beiden Geschlechtern stieg der Anteil 2021 im Vergleich zu 2016 an, bei den Frauen um 2,2 Prozentpunkte und bei den Männern um 1,8 Prozentpunkte.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Geschlecht und Teilzeittätigkeit am Wohnort (Arbeitsort siehe Tabellen im Anhang) wieder. Die Beschäftigungsquote im Rahmen der Beschäftigungsstatistik der BA gibt den Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 bis zur Regelaltersgrenze am Wohnort an der gleichaltrigen Bevölkerung an. Die Teilzeitquote ist der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Beschäftigten der jeweiligen Personengruppe.

Methodische Hinweise: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Arbeitgeber hiernach Beitragsanteile entrichten. Nicht dazu zählen Menschen im
Beamtenverhältnis, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende (Letztere bis 2011).

Als Teilzeitarbeit gilt eine Beschäftigung, die eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß nicht voll, aber regelmäßig zu einem Teil der normalerweise üblichen beziehungsweise tariflich festgesetzten Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

Weiterführende Informationen:statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022