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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Pflegebedürftige

Im Jahr 2021 waren in Niedersachsen 542.904 Menschen pflegebedürftig. Gegenüber 2019 (zweijährliche Statistik) wuchs damit die Zahl der Pflegebedürftigen um fast ein Fünftel (19,0%) und innerhalb von zehn Jahren hat sie sich mehr als verdoppelt (2011: 270.399 Pflegebedürftige). Bundesweit verlief die Entwicklung ebenso rasant (2021/2019: +20,2%; 2021/2011: +98,3%). Gemessen an der Gesamtbevölkerung haben sich auch die Pflegequoten in Niedersachsen von 3,5% im Jahr 2011 auf 6,8% im Jahr 2021 fast verdoppelt (bundesweit: von 3,1% auf 6,0%).

Gründe für die Zunahme sind der demografische Wandel, die steigende Lebenserwartung und die ins Seniorinnen- und Seniorenalter eintretende Generation der geburtenstarken Jahrgänge ab Mitte der 1950er Jahre. Hinzu kommt die Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab 2017, durch die mehr Menschen als zuvor als pflegebedürftig eingestuft werden. Zudem berücksichtigt die Pflegestatistik seit 2019 anders als zuvor auch die Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 ohne Leistungen der Heime und Dienste sowie die Gruppe mit ausschließlich Leistungen der nach Landesecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Mehr als drei Viertel (77,5%) aller Pflegebedürftigen waren 2021 in Niedersachsen 65 Jahre und älter, womit fast jede vierte Person (23,3%) in diesem Alter pflegebedürftig war. Dabei zeigen sich regional überdurchschnittlich hohe Pflegequoten in der Generation 65plus vor allem in den Landkreisen im Westen und Süden Niedersachsens.

Je höher das Alter, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden. In der Altersgruppe von 85 bis unter 90 Jahren waren in Niedersachsen 59,1% pflegebedürftig, ab 90 Jahre waren es sogar 86,9%. Frauen waren in diesen beiden Altersgruppen mit 66,5% (85 bis unter 90 Jahre) beziehungsweise 91,4% (90 Jahre und älter) deutlich häufiger pflegebedürftig als Männer (46,8% und 75,4%), was zum größten Teil demografisch bedingt ist.

Von allen Pflegebedürftigen in Niedersachsen waren 2021 mit 41,9% die meisten im Pflegegrad 2 eingestuft mit entsprechend geringen Beeinträchtigungen in ihrer Selbstständigkeit beziehungsweise in ihren Fähigkeiten. In Pflegegrad 3 waren 28,2% und in Pflegegrad 4 insgesamt 12,2% eingestuft. Den höchsten Pflegegrad 5 erhielten 4,9%.

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen (51,4%), 278.981 Personen, wurde ausschließlich durch Angehörige beziehungsweise durch privat organisierte Hilfe betreut. Bei einem weiteren Fünftel (20,4%, 110.608 Personen) geschah dies mit Unterstützung eines Pflegedienstes und 10,9% waren mit Pflegegrad 1 eingestuft und erhielten ausschließlich Leistungen der nach Landesecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. 82,7% aller Pflegebedürftigen wurde zu Hause gepflegt und nur jede bzw. jeder sechste (17,3%) vollstationär in Heimen.

Von den 143.073 tätigen Personen (Frauen: 83,9%) in den ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen arbeiteten im Jahr 2021 in Niedersachsen 99.128 überwiegend in den Bereichen "körperbezogene Pflege", "Betreuung" und "zusätzliche Betreuung". ("Betreuung" beim Pflegedienst nach § 36 Absatz 2 Satz 3 SGB XI und "zusätzliche Betreuung" im Pflegeheim nach § 43b SGB XI) Gegenüber 2019 stieg hier die Zahl um 1,6% (Personal insgesamt: +3,5%).

Definition des Indikators: Die Pflegequote gibt den Anteil der pflegebedürftigen Personen an der Gesamtbevölkerung wieder. Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Methodische Hinweise: Pflegebedürftige in teilstationärer Versorgung sind in den hier angegebenen Daten nicht berücksichtigt

Weiterführende Informationen: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2021. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Ländervergleich – Pflegebedürftige, Wiesbaden 2022; LSN-Online: EVAS 224 Pflege. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (Hrsg.): Landespflegebericht Niedersachsen 2020. Lehmann, Arne/Schulz, Julian: Verbleib und Herkunft von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen in Niedersachsen 2019, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (Landesamt für Statistik Niedersachsen) 1/2022, S. 5-24.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023