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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Besondere Lebenslagen

In diesem Kapitel werden Lebenslagen als "besonders" beschrieben, die kurz- oder langfristig die Lebensumstände der Betroffenen unterschiedlich stark einschränken. Dabei sind nicht in jedem Fall die Auslöser der Lebenslagensituationen (nur) mit sozialen Notlagen zu erklären oder müssen diese hervorrufen. Entsprechende Prävention oder Unterstützung können Menschen in den jeweiligen Lebenslagen jedoch helfen. Die Daten hierzu zeigen, wo Handlungsbedarf besteht.

Zum Beispiel unterscheiden sich die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung von denen ohne Behinderung oftmals deutlich. (Siehe hierzu Lehmann, Arne: Lebenslagen von Menschen mit Behinderung in Niedersachsen, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (Landesamt für Statistik Niedersachsen) 10/2020, S. 512-533.) Das betrifft insbesondere den Familienstand, die Bildung und Qualifikation, die Erwerbsbeteiligung und letztlich auch das Armutsrisiko, welches bei den 25- bis unter 50-Jährigen mit Behinderung fast doppelt so hoch ausfällt wie bei denjenigen ohne Behinderung (2017: 24,9% gegenüber 13,8%).

Im Jahr 2019 hatten 784.545 Menschen in Niedersachsen, also etwa jede beziehungsweise jede Zehnte eine Schwerbehinderung. Ihre Zahl ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen, was sich auch aufgrund des demografischen Wandels der alternden Gesellschaft und steigenden Lebenserwartung weiter fortführen wird. Sechs von zehn Menschen mit Schwerbehinderung in Niedersachsen waren 2019 mindestens 65 Jahre alt und mehr als ein Viertel bereits im Hochbetagtenalter von 80 Jahren.

Mehr noch als für ältere Menschen sind Unterstützungsleistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung von Bedeutung, die nicht erst aufgrund ihres Alters eine Schwerbehinderung aufweisen. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Bis 2019 waren die diesbezüglichen Eingliederungshilfen Teil der Sozialhilfe im Sechsten Kapitel SGB XII und sind seit dem 1. Januar 2020 Teil des SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de) Das Gesetz sieht zudem vor, dass Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten können als vor der Gesetzesreform. Die Eingliederungshilfen haben die Aufgabe, eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht. Konkret können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und zur sozialen Teilhabe gewährt werden. Ende 2020 erhielten in Niedersachsen 85.035 beziehungsweise 11 von 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern solche Eingliederungshilfen.

Als große Belastung stellen sich bei nicht wenigen Menschen die Wohnkosten (2019 insgesamt 13,4% der Haushalte) dar. Dabei ist der Anteil der Haushalte, denen Wohngeld aufgrund ihrer Einkommenssituation für angemessenen und familiengerechten Wohnraum gewährt wird, deutlich kleiner, auch wenn ihre Zahl 2020 im Vergleich zu 2019 um fast ein Viertel auf 62.265 Wohngeldhaushalte in Niedersachsen gestiegen ist (1,6% aller Privathaushalte). Diese Entwicklung ist vor allem mit der zu Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen
Wohngeldreform zu erklären, die dazu führte, dass mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt waren als vor der Reform, hat möglicherweise auch mit Einkommensverlusten der Haushalte infolge der Corona-Krise zu tun.

Weitere Indikatoren in diesem Kapitel betreffen Überschuldung und Privatinsolvenzen, Straftaten und Opferzahlen. Auch werden Schwangerschaftsabbrüche thematisiert, für welche sich Frauen nicht selten aufgrund unsicherer Lebenssituationen entscheiden.

Alle hier behandelten Themen sind gesondert voneinander zu betrachten, ihre Auswahl soll keine kausalen Zusammenhänge implizieren.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022