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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Mindestsicherungsleistungen

Ende 2021 erhielten in Niedersachsen 655.534 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der auf existenzsichernde finanzielle Hilfen des Staates angewiesenen Personen um 4,3% beziehungsweise rund 29.000 Leistungsbeziehende zurück. Zugleich war dies der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik 2006 (nach der Hartz-IV-Reform 2005). Deutschlandweit war dies (6,6 Millionen Leistungsbeziehende) ebenso der Fall.
 
Ausschlaggebend für den Rückgang der Gesamtzahl in Niedersachsen von 2020 auf 2021 war die geringere Zahl von SGB II-Leistungsbeziehenden: Sie nahm um 6,2% beziehungsweise 32.182 Personen auf 485.204 Regelleistungsberechtigte ab. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) nach dem SGB XII Sozialhilfe ging um 5,0% zurück auf 11.315. Asylbewerberregelleistungen erhielten 38.770 Personen, 0,9% mehr als im Vorjahr. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten 120.245 Personen, was einem Zuwachs von 2,7% gegenüber dem Vorjahreswert gleichkam. Wobei dieser nahezu ausschließlich auf die steigende Zahl der Leistungsbeziehenden zurückzuführen ist, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten.
Den größten Anteil der Mindestsicherungsleistungen machten wie immer auch Ende 2021 mit knapp drei Vierteln (74,0%) die SGB II-Leistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld aus. 18,3% entfielen auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und 5,9% auf die Asylbewerberleistungen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt machte 1,7% aus. Im Laufe von zehn Jahren erhöhte sich insbesondere die Bedeutung der Grundsicherung im Alter, ihr Anteil lag 2011 noch bei 13,5%, und die der Asylbewerberleistungen (Anteil 2011 an insgesamt: 2,4%).

Etwas weniger als zwei Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger hatten die deutsche Staatsangehörigkeit (63,9%) und etwas mehr als ein Drittel (36,1%) waren Ausländerinnen und Ausländer. Mehr als ein Viertel (26,3%) war jünger als 18 Jahre und jede beziehungsweise jeder Zehnte (10,0%) war 65 Jahre und älter. Auf das männliche Geschlecht entfielen 50,6% und auf das weibliche 49,4%.

Die Mindestsicherungsquote, die den Anteil der Leistungsbeziehenden an der Gesamtbevölkerung angibt, verringerte sich Ende 2021 im Vergleich zu Ende 2020 um 0,4 Prozentpunkte auf 8,2% (Deutschland: 8,0%; -0,3 Prozent-punkte). Die Quote der männlichen Beziehenden fiel in Niedersachsen wie im Vorjahr mit 8,4% etwas höher aus als beim weiblichen Geschlecht mit 8,0%. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Mindestsicherungsleistungen empfingen, lag 2021 bei 12,7% und bei den 65-Jährigen und Älteren bei 3,6% (Männer: 3,7%; Frauen: 3,6%). Die Quote der Minderjährigen verringerte sich gegenüber 2020 um 0,8 Prozentpunkte, die der Seniorinnen und Senioren stieg um 0,2 Prozentpunkte.

Unter den ausländischen Staatsangehörigen waren 28,5% (2020: 30,8%) von Mindestsicherungsleistungen abhängig, unter den ausländischen Kindern und Jugendlichen war es fast jede beziehungsweise jeder Zweite (46,2%; Vorjahr: 50,4%). Bei den Deutschen betrug die Gesamtquote hingegen 5,8% (Vorjahr: 6,0%) und unter den Minderjährigen 8,0% (Vorjahr: 8,7%).

Definition des Indikators: Unter die soziale Mindestsicherung fallen die SGB II-Leistungen Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, Leistungen nach dem SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Methodische Hinweise: Die Anzahl der Beziehenden sozialer Mindestsicherungsleistungen insgesamt errechnet sich ab dem Jahr 2020 aus den Fallzahlen der SGB XII- und der Asylbewerberleistungen unter Anwendung zur Wahrung der Geheimhaltung mittels 5er-Rundung und den originalen Fallzahlen zu den SGB II-Leistungen. Dadurch beträgt die jeweils mögliche Abweichung der Anzahl von Empfängerinnen und Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen insgesamt vom Originalwert maximal 6.
Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, verschiedene Hilfearten gleichzeitig zu erhalten. Angaben zu Ausländerinnen und Ausländern einschließlich "ohne Angabe", "ungeklärt", "staatenlos", "unbekanntes Ausland".

Weiterführende Informationen: Anhang sowie unter www.statistikportal.de/de/sbe und www.statistik.niedersachsen.de > Datenangebote > LSN-Online Datenbank > Statistische Erhebung 255 Soziale Mindestsicherung

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023