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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Geringfügig Beschäftigte in Mini-Jobs

Die geringfügige Beschäftigung kann zwar für einen (Wieder-)Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis hilfreich sein. Vor allem wird sie von den "Minijobbenden" aber als willkommene Gelegenheit für einen Nebenverdienst neben der Schuloder Berufsausbildung, dem Rentenbezug oder der Familien- beziehungsweise Hausarbeit betrachtet. Im Hinblick auf die Altersversorgung sind Arbeitnehmende, die dauerhaft ausschließlich einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen, jedoch tendenziell von Altersarmut bedroht, da sie in der Regel keine Beiträge in die Sozialversicherung zahlen und brutto für netto verdienen. Das kann Anreize schaffen, auf eine umfangreichere Tätigkeit zu verzichten. "Begünstigt wird die Verbreitung von Minijobs auch durch [...] zu kurze Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen, die es insbesondere Müttern vielfach nicht erlauben, so lange zu arbeiten, wie sie möchten," heißt es in einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit.

In Niedersachsen (Wohnort) gab es am 30. Juni 2019 insgesamt 495.642 ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und damit 1,9% weniger als im Jahr zuvor. (Deutschland: 4,6 Millionen; -2,0%). Beinahe ein Viertel (23,2%) waren 65 Jahre und älter, also zumeist Rentnerinnen und Rentner oder Pensionärinnen und Pensionäre, die sich etwas hinzuverdienten.

Von der Bevölkerung im Erwerbsalter (hier 15 bis unter 65 Jahre) gingen 7,4% einer ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung nach ( -0,3 Prozentpunkte gegenüber 30. Juni 2018). (Anm: In den vorherigen Ausgaben der HSBN wurden die Quoten nicht altersspezifisch berechnet, daher sind die Angaben nicht vergleichbar mit den hier genannten altersspezifischen Quoten.) Die Quote war damit etwas höher als in Deutschland insgesamt, die 6,5% betrug (-0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr).

Die Quoten reichten 2019 in Niedersachsen von 5,5% im Landkreis Helmstedt bis zu 10,0% im Landkreis Grafschaft Bentheim. Im Durchschnitt waren die Minijob-Quoten in den Landkreisen und kreisfreien Städten in der Statistischen Region Weser-Ems (8,6%) am höchsten. Die niedrigsten Werte verzeichnete die Statistische Region Braunschweig (6,6%).

Mit 61,9% hatten Frauen auch 2019 noch einen deutlichen höheren Anteil an der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung als Männer. Dieser Anteil geht jedoch stetig zurück, im Vergleich zu 2014 sank er um 3,9 Prozentpunkte. Bei gleichzeitigem Anstieg der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen deutet dies auf eine Verbesserung der Lage von Frauen auf dem Arbeitsmarkt hin zu sichereren Beschäftigungsverhältnissen hin, wobei weiterhin in dieser Hinsicht ein großer Unterschied zur Arbeitsmarktlage von Männern Bestand hat.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt Auskunft über das Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ("Mini-Jobs") zählen die geringfügig entlohnte und die kurzfristige Beschäftigung. Die ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten sind eine Teilgruppe der marginal Beschäftigten. Die Quote der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten wird berechnet, indem die Anzahl der Personen in einem solchen Beschäftigungsverhältnis unter 65 Jahre auf die Bevölkerung im Erwerbsalter (15 bis unter 65 Jahre am 31.12. des Vorjahres) bezogen wird.

Methodische Hinweise: Eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro nicht überschreitet. Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen werden nur diejenigen erfasst, die sich - auch bei einer Zusammenrechnung - in der Geringfügigkeitsgrenze bewegen. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die innerhalb eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage begrenzt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist.

Weiterführende Informationen:statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021