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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Einkommen, Verdienste und Vermögen

Die Indikatoren Einkommen, Verdienste und Vermögen sind alle miteinander verknüpft und messen zusammen den Wohlstand der Bevölkerung. Zwar wird die Armutsgefährdung nur an den Einkommen gemessen, die auch die Verdienste miteinschließen. Vermögen werden hingegen nicht mit einbezogen. Dennoch ist davon auszugehen, dass Vermögende in der Regel nicht so einkommensarm sind, dass sie als armutsgefährdet gelten müssen. Das bedeutet auch, dass Menschen mit niedrigen Verdiensten und Einkommen nur geringe Vermögen aufbauen können. Vermögen sichern jedoch neben ausreichendem Einkommen die eigene soziale Lage ab, insbesondere wenn es um die Altersvorsorge geht. In Krisenzeiten, wie der Corona-Pandemie, in der viele Beschäftigte und Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler Einkommensausfälle finanziell ausgleichen müssen, helfen vorhandene Vermögen, die Einbußen entsprechend abzufedern. Zwar steigen die durchschnittlichen Vermögen seit Jahren an, viele Betroffene können jedoch auf gar keine oder nur sehr geringe Vermögen zurückgreifen.

Auch die durchschnittlichen preisbereinigten Bruttomonatsverdienste, die Reallöhne, sind in der jüngeren Vergangenheit von Jahr zu Jahr gestiegen, gingen allerdings von 2019 bis 2020 in Niedersachsen das erste Mal seit 2007 zurück (-1,2%). Dies war jedoch durch den verstärkten Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie zu erklären. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hiervon betroffen waren, gehen mit gekürzten Verdiensten beziehungsweise Arbeitszeiten in die Statistik mit ein. Das vielfach gezahlte Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung, bezahlt von der Bundesagentur für Arbeit, ist jedoch nicht in den Bruttoverdiensten enthalten. Auch 2021 war ein Rückgang der Reallöhne (durchschnittlich 0,7%) zu verzeichnen, wenn auch etwas schwächer als im Jahr zuvor. Allerdings stiegen die Nominallöhne wieder an, die im Gegensatz zu den Reallöhnen nicht die durchschnittliche Preisveränderung, also die
Inflationsrate, berücksichtigen. Diese gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung, wenn die Löhne weniger stark steigen als die Preise. Die seit Ende 2021 festgestellten Preisveränderungen von mehr als 5% bedeuten vor allem bei den unteren Einkommen alltägliche Einschränkungen, insbesondere bei Menschen, die auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen sind oder beziehungsweise und im Niedriglohnsektor arbeiten. Denn es gibt nicht wenige Beschäftigte, die trotz Erwerbstätigkeit auf SGB II-Leistungen angewiesen sind. Im Juni 2021 lag die Zahl der sogenannten Ergänzerinnen und Ergänzer, die als Geringverdienende am ehesten als "working poor" bezeichnet werden können in Niedersachsen bei 86.248 Erwerbstätigen. Darunter fallen Leistungsbeziehende, die mit einem Minijob ihr Arbeitslosengeld II "aufstocken" genauso wie "Ergänzerinnen und Ergänzer", die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen – nicht wenige in Vollzeit.

Der Gender Pay Gap, der den Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern darstellt, fiel im ersten Corona-Jahr 2020 gegenüber 2019 um 2,0 Prozentpunkte und blieb auch 2021 bei 19,0%.

Das verfügbare Einkommen das neben dem Nettolohn auch monetäre Sozialleistungen und andere
laufende Transfers umfasst, gibt an, was tatsächlich vom Einkommen zur Verfügung steht. In Niedersachsen liegt das verfügbare Einkommen pro Kopf regelmäßig unter dem Bundesdurchschnitt, 2019 lag es bei durchschnittlich 22.812 Euro. Für die Jahre 2020 und 2021 standen bei Redaktionsschluss noch keine Daten zur Verfügung, bundesweit waren aber auch in diesen beiden Pandemiejahren Steigerungen zu verzeichnen. Inwieweit eine erhöhte Inflation die Einkommenssteigerungen wieder schmälert und den Wohlstand senkt, ist dabei eine andere Frage. Zudem kann dieser Indikator nicht auf einzelne Bevölkerungsgruppen heruntergebrochen werden und daher auch nur die allgemeine Einkommensentwicklung abbilden, aber gut für regionale Vergleiche bis auf Landkreisebene herangezogen werden.

Aussagen über Einkommensreichtum können anhand der Lohn- und Einkommensteuerstatistik getätigt werden. Aus ihr geht hervor, dass im Jahr 2017 in Niedersachsen 3,2% der Steuerpflichtigen Einkünfte von 125.000 Euro und mehr hatten und damit "einkommensreich" waren. Sie vereinigten zusammen etwa ein Fünftel aller Einkünfte auf sich.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022