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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Verdienste und "working poor"

Der Bruttostundenverdienst der voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich lag 2021 in Niedersachsen mit Sonderzahlungen bei durchschnittlich 24,48 Euro (Bundesdurchschnitt: 25,96 Euro). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Bruttostundenverdienste um 1,8% an und die Bruttomonatsverdienste um 2,4% auf rund 3.660 Euro. Letzteres ist insbesondere auch darauf zurückzuführen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vergleichsjahr von der BA Kurzarbeitergeld bezogen haben, das in den von den Arbeitgebern gezahlten Verdiensten jedoch nicht mitberücksichtigt wird.

Real, also preisbereinigt gingen die Bruttomonatslöhne allerdings – und somit schon vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine – um durchschnittlich 0,6% zurück (2020: -1,3%), aufgrund der Entwicklung der durchschnittlichen Preisveränderung in Niedersachsen im Jahr 2021 (+3,0% im Vergleich zu 2020).

Zwischen Frauen und Männern gab es 2021 gemessen an den Bruttostundenverdiensten ohne Sonderzahlungen einen Verdienstunterschied von 19%. Im Jahr 2022 lag der Gender Pay Gap in Niedersachsen mit 18% (2017: 21%, eingeschränkte Vergleichbarkeit) genau auf dem Bundesniveau. Dabei fällt der Verdienstunterschied in den unteren Altersgruppen am niedrigsten und in den hohen Altersgruppen am höchsten aus. Der bereinigte Gender Pay Gap, der vergleichbare Tätigkeiten, Qualifikation, Leistungsgruppe, Dienstalter und Beschäftigungsumfang berücksichtigt, lag in Niedersachsen im Jahr 2022 bei 6% (Deutschland: 7%).

Neben dem Gender Pay Gap betrachtet der so genannte Gender Hours Gap (21%) die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit und der Gender Employment Gap die Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (9%). Zusammen bilden sie den seit 2023 errechneten "Gender Gap Arbeitsmarkt" als neuen EU-(Eurostat)-Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit in mehreren Dimensionen. In Niedersachsen lag der Gender Gap Arbeits-markt im April 2022 bei 41%, in Deutschland bei 39%. Grundsätzlich gilt dabei: Je höher der Wert des Gender Gap Arbeitsmarkt ausfällt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt.

Im Niedriglohnsektor arbeiteten in Niedersachsen im April 2022 rund 21% (778.000 Jobs) aller Beschäftigten, was einem Rückgang um 3 Prozentpunkte gegenüber der letzten Erhebung für den Berichtsmonat April 2018 entsprach. (Ausgewählte Wirtschaftsabschnitte für Niedersachsen statistisch unsicher, Abb. 6.2.1 daher Deutschlandwerte)

Niedrige Verdienste unterhalb des Existenzminimums führen dazu, dass Erwerbstätige zusätzlich auf SGB II-Leistungen angewiesen sind ("working poor"). In Niedersachsen betraf dies im Juni 2022 insgesamt 81.570 Erwerbstätige (Frauenanteil: 50,6%) und damit 5,4% weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl ist seit Jahren rückläufig, gegenüber Juni 2017 verringerte sie sich um 29,4%. Rund die Hälfte (41.737 beziehungsweise 51,2%) dieser sogenannten Ergänzerinnen und Ergänzer ging einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wovon 22,3% in Vollzeit arbeiteten (ohne Auszubildende). Mit Blick auf die Familiensituation zeigt sich, dass etwa jede sechste erwerbstätige leistungsbeziehende Person alleinerziehend war mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Definition des Indikators: Der Bruttostundenverdienst umfasst den (regelmäßig gezahlten) steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien zuzüglich sonstiger Bezüge sowie steuerfreier Zuschläge. Beschäftigungsformen sind danach: Vollzeitbeschäftigte oder Beschäftigte mit mehr als 20 Stunden pro Woche (Normalarbeitnehmerinnen und -nehmer) und "atypisch" Beschäftigte (Teilzeit unter 21 Stunden / befristet / geringfügig / Zeitarbeitnehmer); Quelle: Verdienststrukturerhebung 2018. Erwerbstätige Bezieherinnen und Bezieher („Geringverdienende“) von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erzielen ein Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung, das jedoch für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Methodische Hinweise: In die Berechnung des Gender Pay Gaps wurden alle Beschäftigten nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) einbezogen.
Niedriglohn: Gesamtbruttoverdienst je bezahlte Stunde ist kleiner als die Niedriglohnschwelle (2022: 12,50 Euro; 2018: 11,05 Euro; 2014: 10,00 Euro), die bei zwei Dritteln des Medianverdienstes aller einbezogenen abhängigen Beschäftigungsverhältnisse liegt.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023

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