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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Pflegebedürftige

Im Jahr 2019 waren in Niedersachsen 456.255 Menschen pflegebedürftig, darunter 62,4% Frauen. Gegenüber 2017 entsprach dies einer Zunahme um 17,8% und gegenüber 2009 um 78,2% (bundesweit 2019/2017: +20,9%; 2019/2009: +76,6%). Gemessen an allen Einwohnerinnen und Einwohnern erhöhten sich die Quoten von 3,2% im Jahr 2009 auf 5,7% im Jahr 2019 und deutschlandweit von 2,9% (2009) auf 5,0% (2019; 2017: 4,1%).

Neben der Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs ab 2017, durch die mehr Menschen als zuvor als pflegebedürftig eingestuft werden, ist der absolute Anstieg durch die steigende Lebenserwartung bedingt, während die Quote zusätzlich durch das jahrzehntelange Geburtendefizit beeinflusst ist. Zudem berücksichtigt die Pflegestatistik 2019 auch die vorher nicht ausgewiesenen Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1, die zum Stichtag keine Leistungen der ambulanten Pflegedienste oder Pflegeheime beziehungsweise ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag erhielten.

Rund vier Fünftel (79,4%) aller Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, womit jede fünfte Person (20,5%) in diesem Alter pflegebedürftig war. Überdurchschnittlich hohe Anteile verzeichneten vor allem die Landkreise im Westen (Höchstwert Cloppenburg: 24,9%) und Süden des Landes. Vergleichsweise niedrig fielen die Anteile in den Landkreisen der Statistischen Region Lüneburg aus, wo mit Ausnahme der Landkreise Celle und Lüchow-Danneberg alle Landkreise unter
dem Durchschnittswert blieben.

In der Altersgruppe von 85 bis unter 90 Jahren war in Niedersachsen mit 55,5% mehr als jede beziehungsweise jeder Zweite pflegebedürftig, ab 90 Jahre waren es knapp drei Viertel (72,8%). Frauen waren mit 61,9% (85 bis unter 90 Jahre) beziehungsweise 87,5% (90 Jahre und älter) deutlich öfter pflegebedürftig in diesen beiden Altersgruppen als Männer (44,3% und 70,2%), was zum größten Teil demografisch bedingt ist. Etwas weniger als die Hälfte aller Pflegebedürftigen (45,5%; 207.662) war in den Pflegegrad 2 eingestuft mit entsprechend geringen Beeinträchtigungen in ihrer
Selbstständigkeit beziehungsweise in ihren Fähigkeiten. In Pflegegrad 3 waren 29,1% (132.890 Personen) und in Pflegegrad 4 insgesamt 13,4% (61.120) eingestuft. Den höchsten Pflegegrad 5 erhielten 5,6% (25.472).

Etwa die Hälfte der Pflegebedürftigen, 234.070 Personen, (51,3%) wurde ausschließlich durch Angehörige betreut. Bei 104.279 Pflegebedürftigen geschah dies mit zusätzlicher Unterstützung durch einen Pflegedienst, so dass 2019 in Niedersachsen knapp drei Viertel (74,2%) aller Pflegebedürftigen von Angehörigen voll oder teilweise versorgt wurden.Etwas mehr als ein Fünftel (21,2%) der Pflegebedürftigen wurde vollstationär in Heimen gepflegt.

Von den 138.201 tätigen Personen (Frauenanteil: 84,9%) in den ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen arbeiteten im Jahr 2019 in Niedersachsen 97.567 überwiegend in den Bereichen "körperbezogene Pflege", "Betreuung" und "zusätzliche Betreuung". ("Betreuung" beim Pflegedienst nach § 36 Absatz 2 Satz 3 SGB XI und "zusätzliche Betreuung" im Pflegeheim nach § 43b SGB XI) Gegenüber 2017 stieg die Zahl in diesen Bereichen um 5,2% (Personal insgesamt: +5,3%).

Definition des Indikators: Die Pflegequote gibt den Anteil der pflegebedürftigen Personen an der Gesamtbevölkerung wieder. Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive
oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). In diesem Sinne wurden in den Jahren 2013 und 2015 Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nicht zu den Pflegebedürftigen gerechnet.

Methodische Hinweise: Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger ohne Sachleistungen sind in den hier angegebenen Daten nicht berücksichtigt, ebenso Pflegebedürftige in teilstationärer Versorgung. Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre erhoben.

Weiterführende Informationen: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2019. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Ländervergleich - Pflegebedürftige, Wiesbaden 2020; LSN-Online: EVAS 224 Pflege. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Niedersächsischer Landespflegebericht 2015

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021