Wanderungen
Neben den Geburten und Sterbefällen haben Wanderungsbewegungen einen direkten Einfluss auf den Bevölkerungsstand. Zugleich sind Zu- und Abwanderung gute Indikatoren für die Attraktivität einer Region wie zum Beispiel für das Arbeits-platzangebot, das (Aus-)Bildungsangebot oder den Wohnstandort. Die Zuwanderung aus dem Ausland wird stark durch in-ternationale Entwicklungen bestimmt, wie durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, die zu einem verstärkten Zuzug aus ost- und südosteuropäischen Staaten geführt hat. Seit 2014 und besonders im Jahr 2015 sind zahlreiche Schutzsuchende, vor allem aus dem Nahen Osten, ins Land gekommen. Im Jahr 2020 gingen die Wanderungszahlen aufgrund der Corona-Beschränkungen hingegen zurück. Im Jahr 2022 erlebte Deutschland mit rund 1,46 Millionen Menschen die bisher höchste registrierte Nettozuwanderung seit Beginn der Zeitreihe 1950. Der Anstieg gegenüber 2021 ist vor allem darauf zurückzuführen, dass infolge des russischen Angriffskriegs rund 1,1 Millionen Schutzsuchende aus der Ukraine nach Deutschland kamen (rund 138.000 Fortzüge).
Niedersachsen verzeichnete 2022 insgesamt 378.480 Zuzüge und gleichzeitig 226.235 Fortzüge. Im Saldo gewann das Land durch Wanderungen 152.245 Einwohnerinnen und Einwohner hinzu, so viele wie nie zuvor seit Beginn der Zeitreihe. Der Wanderungssaldo mit dem Ausland betrug 148.808 Personen, mit den anderen Bundesländern folglich +3.437. Letzteres Wanderungsgeschehen auf Länderebene fiel damit das dritte Jahr hintereinander positiv aus. Bezogen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wuchs die Bevölkerung in Niedersachsen durch Nettozuwanderung um 18,7 Einwohnerinnen und Einwohner (Auslandssaldo: +18,3; Inland: +0,4).
Die meisten per Saldo aus dem Ausland Zugewanderten kamen aus der Ukraine (+103.031), Syrien (+6.260), Afghanistan (+5.066) und der Türkei (+4.683). An fünfter Stelle lagen die Nettozuzüge aus der Russischen Föderation (+4.021), gefolgt von Rumänien (+3.342), Kasachstan (+2.421), Polen (+1.814), Iran (+1.739) und Indien (+1.666).
Fast ein Drittel (31,6%) der im Saldo zugewanderten Personen aus dem Ausland waren zwischen 30 bis unter 50 Jahre alt, etwa gleich groß war der Anteil der Minderjährigen (31,2%). Unter den aus der Ukraine im Saldo Zugewanderten lag der Anteil der Minderjährigen bei 34,4% und derjenigen zwischen 30 und unter 50 Jahren bei 32,4%. Der Anteil weiblicher Personen betrug fast zwei Drittel (62,2 Prozent).
Regional erfuhren alle kreisfreien Städte und Landkreise im Vergleich deutliche Nettowanderungsgewinne (Gesamtsaldo In- und Ausland). Die Spanne reichte in Bezug auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner von 13,0 Personen in der Stadt Salzgitter bis 25,6 Personen in der Stadt Emden. Im Durchschnitt wuchs die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner aufgrund von Wanderungen ohne Berücksichtigung der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten und Sterbefälle) am stärksten in den Landkreisen der Statistischen Region Lüneburg mit 19,9 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. In den Landkreisen und kreisfeien Städten der Statistischen Region Braunschweig fiel der Wert mit 17,7 Personen je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner am wenigsten deutlich aus.
Definition des Indikators: Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz der Zahl der Zuzüge und der Fortzüge über die Grenzen der jeweiligen Gebietseinheit innerhalb eines Berichtsjahres. Für den Wanderungssaldo je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird diese Differenz durch die Bevölkerung zum 31.12. desselben Jahres dividiert und mit 1.000 multipliziert.
Methodische Hinweise: Die Wanderungsstatistik beruht auf den An- und Abmeldungen, die bei einem Wohnungswechsel von den Meldebehörden registriert werden. Berücksichtigt werden dabei die Wechsel der Haupt- beziehungsweise alleinigen Wohnung über die Gemeindegrenzen.
Ein Umzug wird in der Statistik als Wanderungsfall bezeichnet, die umziehende Person als Wandernde. Die Zahl der Wanderungsfälle in einem Jahr ist etwas größer als die Zahl der wandernden Personen, da eine Person in einem Jahr mehrmals umziehen beziehungsweise den Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz) ändern kann. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Orts-umzüge), von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie von ausländischen, diplomatischen und konsularischen Vertreterinnen und Vertretern mit ihren Familienangehörigen.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023
Termine
Aktuell keine Termine vorhanden