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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Familiensachen vor Gericht

In Niedersachsen wurden 2020 in Familiensachen in 58 614 erledigten Verfahren insgesamt 78.732 Verfahrensgegenstände behandelt. Die drei häufigsten Gegenstände waren elterliche Sorge (22,1%), Versorgungsausgleich (21,5%), und Scheidung (21,0%). Während die Gesamtzahl der Verfahrensgegenstände gegenüber dem Jahr 2015 um 11,7% zurückging, stieg die der Unterbringung nach § 1631b BGB um fast ein Viertel an (23,1%) auf 2.543, ebenso die Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG mit einem Anstieg um mehr als einem Fünftel (+20,9%) auf 4.342.

"Unterhalt für das Kind" war nach Umgangsrecht die fünfthäufigste Familiensache vor Gericht. Die Anzahl nimmt seit Jahren ab, gegenüber 2015 um 29,3% auf 4.858.

Wenn die Unterhaltszahlungen für Kinder von Zahlungspflichtigen nicht geleistet werden, kann die betroffene Familie in eine nicht nur finanziell problematische Lage geraten. Die Zahl der im Berichtsjahr erledigten Verfahren vor Familiengerichten, die Unterhaltszahlungen für das Kind zum Gegenstand hatten, kann hier nur einen ungefähren Hinweis auf das Ausmaß der nicht (vollumfänglich) geleisteten Unterhaltszahlungen der verpflichteten Personen liefern, da von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss, da nicht alle Unterhaltsstreitigkeiten gerichtlich geklärt werden.

Wenn nicht wenigstens der Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bezahlt beziehungsweise rechtzeitig bezahlt wird, kann ein Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragt werden: www.ms.niedersachsen.de. (Vgl. zum Mindestunterhalt: § 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 12. September 2019 (V. v. 12.09.2019 BGBl. I S. 1393 (Nr. 34)): Kinder unter 6 Jahre: 378 Euro, Kinder von 6 bis unter 12 Jahre: 424 Euro, Kinder ab 12 Jahre: 497 Euro. Für 2018 und 2019 wurden die Sätze weiter angehoben.)

So sollen Alleinerziehende und ihre Kinder unterstützt und Armutsgefährdung vermieden werden. Die Altersgrenze der Kinder liegt seit Juli 2017 für diese Unterstützungsleistung bei 18 Jahren bei einer unbegrenzten Bezugsdauer.

Im Jahr 2020 waren in Deutschland 838.432 Kinder nach dem Unterhaltsvorschussgesetz leistungsberechtigt. In Niedersachsen waren es 87.332 und damit 1,9% mehr als im Vorjahr. Das bedeutet zugleich, dass 6,5% aller Minderjährigen leistungsberechtigt waren beziehungsweise mit 44,5% beinahe jedes zweite Kind von Alleinerziehenden (gemessen an 196.100 unter 18-jährigen Kindern, die in Alleinerziehendenhaushalten lebten  - hier im Jahre 2019. (Quelle: Mikrozensus. Angaben für 2020 qualitativ eingeschränkt und daher unberücksichtigt.) Bei 85,6% der Kinder war der betreuende Elternteil die Mutter.

Definition des Indikators: Die Rechtspflegestatistik der Familiengerichte gibt Hinweise auf das Ausmaß von Problemlagen von Familien und betroffener Kinder insbesondere bei Trennung der Eltern. Die Statistik liefert Informationen für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltung und für die Bewertung und Weiterentwicklung des familienrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familien- und Familienprozessrechts.

Methodische Hinweise: Für die Statistik über Familiensachen werden Verfahren bei den Familiengerichten (Amts- und Oberlandesgerichte) sowie in der Instanz abgeschlossene Verfahren in Familiensachen von den Berichtsstellen an das Statistische Landesamt gemeldet. Es handelt sich um eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Geschäftsstellen der Familiengerichte. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass es zu Mehrfachzählungen kommen kann, da ein Verfahren mehrere Verfahrensgegenstände haben kann. So besteht beispielsweise auch die Möglichkeit innerhalb eines Verfahrens, dass dieses an ein anderes Gericht abgeben wird.

Quelle Leistungsberechtigte Unterhaltsvorschutzgesetz: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Geschäftsstatistik zum Unterhaltsvorschussgesetz. Leistungsberechtigte 2020, Stichtag: 31.12. Tabelle 1: Übersicht laufende Fälle, www.daten.bmfsfj.de/daten/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaeftsstatistik

Weiterführende Informationen:www.destatis.de> Startseite> Themen> Staat> Justiz und Rechtspflege> Publikationen> Zivil- und Familiengerichte: Familiengerichte - Fachserie 10 Reihe 2.2 - 2020

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022