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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Armutsgefährdung nach Familienform, Bildung und Herkunft

Ob eine Familie armutsgefährdet ist, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine Paarfamilie oder eine Alleinerziehendenfamilie handelt und wie groß die Familie ist. So waren 2021 wie zuvor auch Familienhaushalte, in denen beide Elternteile mit ihren Kindern zusammenlebten nicht per se öfter armutsgefährdet als Haushalte ohne Kinder. Während bei Paaren ohne Kinder in Niedersachsen die Armutsgefährdungsquote 2021 bei 9,3% und bei Paaren mit einem oder zwei Kindern bei 9,6% beziehungsweise 10,9% lagen, war sie bei Paaren mit drei und mehr Kindern mit 29,5% etwa dreimal so hoch. Bei Alleinerziehendenhaushalten war das Armutsrisiko mit einer Quote von 41,1% sogar rund vier Mal so hoch wie bei Paaren mit weniger als drei Kindern. Bei Alleinerziehendenhaushalten von Frauen mit mehr als
einem Kind ist von einer noch höheren Quote auszugehen (2019: 49,3%).

Überdurchschnittlich oft sind auch Einpersonenhaushalte von Armut bedroht, 2019 lag die Armutsgefährdungsquote unter ihnen bei 29,2%, also mehr als drei Mal so hoch wie bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder.

Auch die Herkunft ist weiterhin entscheidend für die Höhe der Armutsgefährdung: Ausländerinnen und Ausländer waren 2021 etwa dreimal so stark von Armut gefährdet (41,0%) wie Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (14,0%). An diesem Verhältnis hat sich wie bereits im Zeitraum 2014 bis 2019 auch 2021 kaum etwas geändert. Zwischen der Gruppe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - worunter nicht nur alle Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte fallen - und der Gruppe von Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte fiel der Unterschied etwas kleiner aus: Die Quote derjenigen mit Zuwanderungsgeschichte betrug 2021 29,9% und von denen ohne Zuwanderungsgeschichte 12,7%. Kinder unter 18 Jahren mit Migrationshintergrund unterlagen einer fast drei Mal so hohen Armutsgefährdung (35,2%) wie Kinder ohne Migrationshintergrund (12,8%). Bemerkenswert ist dabei, dass auch die absolute Anzahl der Armutsgefährdeten mit Zuwanderungsgeschichte (173.000 Kinder und Jugendliche) deutlich über der Anzahl derjenigen ohne Zuwanderungsgeschichte (110.000) lag.

Was Armutsgefährdung vermindert, ist eine möglichst hohe Bildung, da diese auch in der Regel höhere Erwerbseinkommen mit sich bringt: So war 2021 die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau (Quote: 30,6%) 2,4-Mal so hoch wie bei Menschen mit mittlerem Bildungsstand (12,8%) und ungefähr vier Mal so hoch wie bei Menschen mit hoher Qualifikation (7,3%).

Die Mehrheit derjenigen mit einem niedrigen Qualifikationsniveau sind zumeist Nichterwerbspersonen, worunter Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre fallen, sowie Personen, die sich in Bildung befinden. Aber auch unter den Kernerwerbstätigen mit niedrigem Qualifikationsniveau war jede fünfte Person armutsgefährdet. (Anhand von Daten von 2019)

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise:
Äquivalenzeinkommen: ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt: Es wird angenommen, dass gemeinsames Wirtschaften Einsparungen zur Folge hat. Zur Bedarfsgewichtung wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren verwendet.
In der HSBN wird vorzugsweise der jeweilige regionale Durchschnitt, das Regionalkonzept, herangezogen, weil nur dieser Durchschnitt dem der Berechnung zugrunde liegenden Teilhabekonzept entspricht. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Regionen Rechnung getragen.
Alternativ kann auch der jeweilige nationale Durchschnitt (Nationalkonzept) verwendet werden, was aber dazu führt, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen die Armut über- und in prosperierenden Räumen systematisch unterschätzt wird.

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (synonym mit Migrationshintergrund): Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: 1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer; 2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte; 3. (Spät-)Aussiedler; 4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen.
Einstufung nach ISCED 2011: Qualifikationsniveau "niedrig" Sekundarbereich I oder weniger; "mittel "Sekundarbereich II und postsekundarer nichttertiärer Bereich; "hoch" Tertiärer Bereich. Detaillierter im Anhang "Bildungsstufen (nach ISCED in der Fassung von 2011)"

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022