Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld
Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten eigenen Wohnraum geleistet. Das Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall von der antragstellenden Person getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Wohngeld ist dabei nicht nur auf ganz besonders preisgünstigen Wohnraum beschränkt, sondern soll auch Wohnraum mit durchschnittlichen Kosten ermöglichen. (Vgl. BMUB: Wohngeld- und Mietenbericht 2018, S. 51, siehe https://www.bmi.bund.de)
In Niedersachsen gab es 2019 insgesamt 50.634 Wohngeldhaushalte und damit 7,8% weniger als im Vorjahr. Der Anteil an allen Privathaushalten betrug 1,3%. Deutschlandweit ging die Zahl mit 8,0% ähnlich stark zurück auf 504.440, und die Quote betrug 1,2%. Der seit 2017 wieder zu beobachtende Rückgang könnte sowohl mit wachsenden Einkommen zu tun haben, als auch mit steigenden Mieten von ehemals Wohngeldberechtigten, die dann jedoch bei Nichterreichen des Existenzminimums trotz Wohngeldes in die SGB II- Grundsicherung fallen. In Niedersachsen teilte sich 2019 die
Summe der Wohngeldhaushalte in 46.652 reine Wohngeldhaushalte und 3.982 wohngeldrechtliche Teilhaushalte (siehe methodische Hinweise).
In fast der Hälfte aller Wohngeldhaushalte (47,0%) lebten minderjährige Kinder. In 57,4% der Wohngeldhaushalte war die beziehungsweise der Haupteinkommensbeziehende eine Nichterwerbsperson, darunter drei Viertel (74,7%) Rentnerinnen und Rentner. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch belief sich für alle reinen Wohngeldhaushalte auf 156 Euro (2018: 157 Euro). Bei Einpersonenhaushalten betrug das Wohngeld reiner Wohngeldhaushalte durchschnittlich 99 Euro,
bei Zweipersonenhaushalten 141 Euro und bei Haushalten mit drei Mitgliedern 162 Euro. Etwa die Hälfte (51,0%) aller reinen Wohngeldhaushalte war 2019 ein Einpersonenhaushalt. Dahinter folgten Vierpersonenhaushalte mit 11,8%, Zweipersonenhaushalte mit 11,1% und Fünfpersonenhaushalte mit 10,0 % (Dreipersonenhaushalt: 6,8%; Haushalte mit sechs und mehr Personen: 9,4%). Insbesondere die Einpersonenhaushalte und Haushalte mit vier Personen und mehr (zusammengenommen 31,1%) waren damit überproportional oft auf Wohngeld angewiesen.
Regional fanden sich hohe Anteile der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten vor allem im Westen Niedersachsens wieder (Höchstwert Delmenhorst und Landkreis Cloppenburg mit jeweils 2,3%). Besonders niedrige Werte verzeichneten vermehrt die Landkreise in den Statistischen Regionen Braunschweig (Minimalwert: Landkreis Gifhorn: 0,7%) und Lüneburg.
Definition des Indikators: Der Indikator gibt den Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten wieder sowie die Struktur der Wohngeldhaushalte.
Methodische Hinweise: Wohngeldrechtliche Teilhaushalte sind Haushalte, in denen Beziehende von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind. In reinen Wohngeldhaushalten haben alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld.
Weiterführende Informationen: Statistisches Bundesamt: Sozialleistungen, Wohngeld (Fachserie 13 Reihe 4), 2019 (Startseite> Themen > Gesellschaft und Umwelt > Soziales > Wohngeld https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Wohngeld/Wohngeld.html). Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021