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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Alleinerziehende

Im Jahr 2022 lebten in Niedersachsen 252.000 Alleinerziehende, wovon mit 207.000 mehr als vier Fünftel (82,3%) Frauen waren und 17,7% Männer. Die Anzahl schwankte in den Jahren davor zumeist um diesen Wert, von 2021 auf 2022 scheint sich jedoch auch hier die Zahl der vielen geflüchteten Mütter mit ihren Kindern aus der Ukraine bemerkbar zu machen. Genau beziffern lässt sich dies jedoch nicht.

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern machten mit 143.000 Müttern und Vätern 56,7% an allen Alleinerziehenden aus. Sie sind in der Regel mit einem höheren Betreuungs-, Erziehungs- oder Pflegeaufwand konfrontiert als diejenigen mit ausschließlich erwachsenen Kindern. Bei den alleinerziehenden Elternteilen (84,5% Mütter) lebten dabei 211.000 Kinder unter 18 Jahren und damit 15,3% aller minderjährigen Kinder. Unter ihnen waren 98.000 Kinder jünger als zehn Jahre, also in einem Alter mit hohem Betreuungsbedarf.
 
Von den alleinerziehenden Müttern insgesamt gingen fast zwei Drittel (62,7%) beziehungsweise 130.000 einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Müttern insgesamt war dieser Anteil mit 68,6% zwar höher, sie arbeiteten jedoch deutlich öfter in Teilzeit (70,0% - Angaben jeweils realisiert erwerbstätig) als alleinerziehende Mütter (59,8%). Bei Letzteren lag der Vollzeitanteil mit 40,2% demnach um 10,2 Prozentpunkte höher als bei den Müttern insgesamt (30,0%). Der Erwerbstätigenanteil unter den alleinerziehenden Vätern (73,6%) lag gegenüber den alleinerziehenden Müttern deutlich höher, zudem arbeiteten sie deutlich öfter in Vollzeit (85,4%), was bei den Vätern insgesamt sowieso der Fall ist. Der Unter-schied unter den Alleinerziehenden wird zudem damit zu tun haben, dass der Altersdurchschnitt der Kinder alleinerziehender Väter höher ausfällt als bei Kindern, die bei ihren alleinerziehenden Müttern leben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Vollzeit ist so besser möglich, da der Betreuungsbedarf in der Regel niedriger ist.
 
Etwa die Hälfte (48,8%) der alleinerziehenden Mütter hatte 2022 ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro. 23,0% darunter mussten sogar mit weniger als 1.000 Euro zurechtkommen. Bei den Müttern insgesamt lag der Anteil derjenigen mit einem Nettoeinkommen unter 1.500 Euro mit 63,1% zwar noch darüber. Das liegt zum einen an der höheren Teilzeitquote , aber auch an entsprechenden Steuerklassen, die bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren in den meisten Fällen für das Einkommen der Mutter ungünstiger ausfällt als bei den Vätern. Damit ist das persönliche Nettoeinkommen niedriger als bei alleinerziehenden Müttern. Im Gegensatz zu Alleinerziehenden verfügen die meisten Ehepaare oder Lebensgemeinschaften aufgrund doppelter Erwerbstätigkeit jedoch noch über ein zweites Einkommen, das zum Haushaltsnettoeinkommen beiträgt. Bei Haushalten von Alleinerziehenden handelt es sich hingegen beim persönlichen Einkommen zugleich um das gesamte Haushaltsnettoeinkommen.

Bei vielen Alleinerziehenden reicht dieses persönliche Einkommen zur Abdeckung des Grundbedarfs jedoch nicht aus, weswegen mehr als jede dritte alleinerziehende Person (38,8%) von unter 18-jährigen Kindern in Niedersachsen im Juni 2022 auf SGB II-Leistungen angewiesen war. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 11,3% auf 53.095 Alleinerziehende, was insbesondere mit dem Zuzug ukrainischer Geflüchtetenfamilien zu tun hat.

Definition des Indikators: Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise -partnerin mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartnerinnen beziehungsweise -partnern im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern. Der Indikator gibt Auskunft über Anzahl, Entwicklung und Struktur von Alleinerziehenden(-familien).

Methodische Hinweise: Zur Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden.

Das persönliche Nettoeinkommen schließt Unterhaltszahlungen mit ein.

Weiterführende Informationen:  www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien – Mikrozensus > Mikrozensus in Niedersachsen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023