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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Armutsgefährdung nach Familienform, Bildung und Herkunft

Ob eine Familie armutsgefährdet ist, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine Paarfamilie oder eine Alleinerziehendenfamilie handelt und wie groß die Familie ist. So sind auch Familienhaushalte, in denen beide Elternteile mit ihren Kindern zusammenleben nicht per se öfter armutsgefährdet als Haushalte ohne Kinder.

Während bei Paaren ohne Kinder in Niedersachsen die Armutsgefährdungsquote 2022 bei 9,3% und bei Paaren mit einem oder zwei Kindern bei 8,7% beziehungsweise 11,2% lag, war sie bei Paaren mit drei und mehr Kindern mit 31,5% mehr als dreimal so hoch. Bei Alleinerziehendenhaushalten war das Armutsrisiko mit einer Quote von 42,9% sogar etwa vier Mal so hoch wie bei Paaren mit weniger als drei Kindern (darunter Quote alleinerziehender Frauen: 44,3%).

Überdurchschnittlich oft sind auch Einpersonenhaushalte von Armut bedroht, 2022 lag die Armutsgefährdungsquote unter ihnen bei 29,0%, also mehr als drei Mal so hoch wie bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder.

Auch die Herkunft ist weiterhin entscheidend für die Höhe der Armutsgefährdung, wobei entsprechende weitere sozio-demografische Merkmale eine Rolle spielen: Ausländerinnen und Ausländer waren 2022 etwa dreimal so stark von Armut gefährdet (40,6%) wie Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (14,1%). Ein ähnliches Verhältnis besteht seit Erhebung der Daten im Jahr 2005, eine Annäherung der Quoten ist nicht eindeutig festzustellen. Zwischen der Gruppe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte – worunter alle Ausländerinnen und Ausländer sowie Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte fallen – und der Gruppe von Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte fällt der Unterschied etwas kleiner aus: Die Quote derjenigen mit Zuwanderungsgeschichte betrug 2022 30,4% und von denen ohne Zuwanderungsgeschichte 12,6%. Kinder unter 18 Jahren mit Migrationshintergrund unterlagen einer etwa drei Mal so hohen Armutsgefährdung (37,4%) wie Kinder ohne Migrationshintergrund (12,7%). Die absolute Anzahl der Armuts-gefährdeten unter 18-Jährigen mit Zuwanderungsgeschichte lag zudem fast doppelt so hoch (200.000 Kinder und Jugendliche) wie die derjenigen ohne Zuwanderungsgeschichte (108.000). Auffällig ist hier – abhängig auch von Schwankungen in der Stichprobe – die Steigerung innerhalb eines Jahres um rund 21.000 armutsgefährdete Kinder mit Migrationshintergrund, was auf den Zuzug der vielen ukrainischen (Alleinerziehenden-)Familien hindeutet.

Was Armutsgefährdung vermindert, ist eine möglichst hohe Bildung, da diese auch in der Regel höhere Erwerbseinkommen mit sich bringt: So war 2022 die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau (Quote: 31,4%) 2,5-Mal so hoch wie bei Menschen mit mittlerem Bildungsstand (12,5%) und 4,3-Mal so hoch wie bei Menschen mit hoher Qualifikation (7,3%). Der Großteil der Armutsgefährdeten sind in der Regel Nichterwerbspersonen, bei Armutsgefährdeten mit niedrigem Bildungsniveau waren dies 2022 fast drei Viertel (72,8%).

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise: Siehe Armutsgefährdungsquoten und Reichtumsquoten nach Ländern

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (synonym mit Migrationshintergrund): Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: 1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer; 2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte; 3. (Spät-)Aussiedler; 4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen.

Einstufung nach ISCED 2011: Qualifikationsniveau "niedrig" Sekundarbereich I oder weniger; "mittel "Sekundarbereich II und postsekundärer nichttertiärer Bereich; "hoch" Tertiärer Bereich. Detaillierter im Anhang "Bildungsstufen (nach ISCED in der Fassung von 2011)"

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023

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