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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Bevölkerungsstruktur

In Niedersachsen lebten am 31.12.2020 insgesamt 8.003.421 Einwohnerinnen und Einwohner und damit fast 10.000 mehr als im Vorjahr (+0,1%). Dieser Zuwachs war bereits ein Jahr zuvor zu beobachten. Mittelfristig wuchs die Bevölkerungszahl gegenüber 2015 mit 1,0% in etwa so stark wie im Bundesdurchschnitt (+1,2%).

Überdurchschnittlich hohe Bevölkerungszuwächse zeigten sich von 2015 bis 2020 vor allem im Westen des Landes und in den rund um Hamburg gelegenen Landkreisen. Den größten Gewinn verzeichnete der Landkreis Cloppenburg mit 4,8%, gefolgt von Vechta (+4,2%) und der Stadt Oldenburg (+3,5%). Rückgänge der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner verzeichneten hingegen fast alle an der östlichen Landesgrenze schließenden Landkreise südlich des Landkreises Lüneburg sowie die Landkreise in Südniedersachsen. Lüchow-Dannenbergs Bevölkerung schrumpfte dabei mit 3,2% am stärksten auf Fünfjahressicht. Auffällig ist, dass sich auch in mehreren größeren Städten die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner verringerte.

Ursächlich für den Bevölkerungsgewinn waren wie seit Jahren die Zuzüge aus dem Ausland. Jede zehnte Einwohnerin beziehungsweise jeder zehnte Einwohner (9,9%) Niedersachsens hatte 2020 eine ausländische Staatsangehörigkeit, was 792.725 Menschen entsprach. Überdurchschnittlich hohe Anteile verzeichneten insbesondere die größeren kreisangehörigen.Städte und kreisfreien Städte sowie die Landkreise im Westen des Landes. Relativ niedrige Anteile von.Ausländerinnen und Ausländern sind in allen Landkreisen der Statistischen Region Lüneburg zu beobachten.

Auch wenn Daten nicht gesichert vorliegen, kann auch für 2020 wie bereits für 2019 konstatiert werden, dass mehr als jeder fünfte (22,4%) in Niedersachsen lebende Mensch durch seine Zuwanderungsgeschichte ausländische Wurzeln hatte, 2014 waren es noch 17,4%. In Wolfsburg war der Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 2019 mit 38,3% am höchsten, gefolgt von der Landeshauptstadt Hannover mit 37,3% und der kreisfreien Stadt Salzgitter mit 35,7%. 2021 lag der Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Niedersachsen bei 23,9%.

Trotz des Zuzugs eher jüngerer Menschen schreitet die Alterung der Gesellschaft weiter voran. Die Zahl der Menschen im Hochbetagtenalter von 80 Jahren und mehr stieg 2020 gegenüber dem Vorjahr auf 580.216. Ihr Anteil erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 0,3 Prozentpunkte auf 7,2%. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren (1.107.329) stieg ebenfalls, jedoch nur leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 13,8%. Auf zwei Kinder dieser Altersgruppe kam etwa eine Person im Hochbetagtenalter von 80 Jahren. Die höchsten Kinderanteile gab es im Westen des Landes: Wie in den Vorjahren war in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta etwa jede sechste Einwohnerin beziehungsweise jeder sechste Einwohner jünger als 15 Jahre (16,6% beziehungsweise 16,3%) aber nur jeweils 5,2% älter als 80 Jahre. Im Landkreis Goslar war dagegen nur jede beziehungsweise jeder neunte (11,0%) unter 15 Jahre alt, während gleichzeitig 9,5% der Menschen über 80 Jahre alt waren, die Altersgruppen also beinahe gleich groß waren.

Definition des Indikators: Die Bevölkerungsstruktur und deren Entwicklung zeigt, wie sich die Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgeschichte zusammensetzt. Einwohnerzahlen sind maßgebliche Grundlage unter anderem für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Umsatzsteuer, für den Kommunalen Finanzausgleich, für die Einteilung der Wahlkreise und Größe der Wahlbezirke und allgemeine Planungsaufgaben.

Methodische Hinweise: Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ist eine Berechnung auf Basis des jeweils letzten Zensus sowie der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegungen und erfolgt auf Gemeindeebene. Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund beziehungsweise eine Zuwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022

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