Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquoten
Im Juni 2022 waren in Niedersachsen mit 223.444 Personen rund 19.000 beziehungsweise 7,7% weniger als ein Jahr zuvor arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote verringerte sich infolgedessen auf 5,1% (-0,4 Prozentpunkte; Männer: 5,2%, Frauen: 5,0%) und näherte sich dem Wert von Juni 2019 vor Ausbruch der Corona-Pandemie (4,9%; 212.889 Arbeitslose). Bundesweit lag die Arbeitslosenquote im Juni 2022 bei 5,2%.
Regional reichte die Spanne von 2,5% im Landkreis Grafschaft Bentheim bis 10,1% in der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven. Quoten von weniger als 4,0% waren fast nur im Westen des Landes zu finden und daneben in den um Bremen liegenden Landkreisen Verden, Osterholz und Diepholz sowie im Landkreis Rotenburg (Wümme). Vergleichsweise hohe Arbeitslosenquoten von mehr als 6,0% finden sich in fünf der acht kreisfreien Städte wieder, darunter vier in der Sta-tistischen Region Weser-Ems, und vermehrt in der Statistischen Region Hannover. Bemerkenswert ist, dass im Juni 2022 in mehr als einem Drittel der Landkreise und kreisfreien Städte die Arbeitslosigkeit niedriger war als im Juni im Vor-Corona-Jahr 2019. Das betraf insbesondere die Statistischen Regionen Lüneburg und Weser-Ems.
Die Jugendarbeitslosigkeitsquote der 15- bis unter 25-Jährigen lag im Juni 2022 mit 4,2% unter den Werten von 2021 (4,7%) und 2019 (4,4%). Im Landkreis Osnabrück betrug sie lediglich 1,9%, am höchsten fiel sie mit 8,6% in der kreisfreien Stadt Salzgitter aus.
Die Arbeitslosenquote der 55- bis unter 65-Jährigen lag mit 5,2% (Juni 2021: 5,6%; 2019: 5,0%) wie in der Vergangenheit auch etwa im Durchschnitt der Gesamtquote, wohingegen die Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern weiterhin deutlich darüber lag. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wiesen mit 16,4% eine mehr als vier Mal so hohe Quote auf, wie deutsche Staatsangehörige mit 3,8%. Während die Quote Letzterer weiter sank gegenüber dem Vorjahresmonat (-0,6 Prozentpunkte), stieg sie bei Ersteren weiter an (+0,5 Prozentpunkte), nicht zuletzt durch die Vielzahl Geflüchteter aufgrund des Angriffskrieges in der Ukraine.
Ein Jahr und länger und damit langzeitarbeitslos waren im Juni 2022 insgesamt 89.054 Personen, was gegenüber dem Vorjahresmonat einem Rückgang um 13,2% entsprach. Der Anteil an allen Arbeitslosen betrug 39,9% (Juni 2021: 42,4%; Juni 2019: 34,8%) und bundesweit 38,30%. Vor der Pandemie ist die Langzeitarbeitslosigkeit noch kontinuierlich zurückgegangen und lag im Juni 2019 bei 74.182 Personen. Während der ersten beiden Jahre der Pandemie kam es jedoch zu einem Anstieg, da sich Beschäftigungsaufnahmen in Folge der Krise schwieriger gestalteten und weniger Fördermaßnahmen durchgeführt wurden. (Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Auswirkungen der Corona-Krise, Nürnberg, Juni 2021, S. 12.)
Jede beziehungsweise jeder vierte Arbeitslose (25,3%) war im Juni 2022 schon mindestens vier Jahre arbeitslos gemeldet. Bald zwei Drittel (64,0%) aller Langzeitarbeitslosen in Niedersachsen verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Neben dem höheren Risiko für Geringqualifizierte und ältere Personen ab 55 Jahren langzeitarbeitslos zu werden, behindert häufig auch die Betreuung von Kleinkindern unter 3 Jahren die Betroffenen, die Langzeitarbeitslosigkeit beenden zu können. (Vgl. dies.: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen, Nürnberg, März 2022, S. 4.)
Definition des Indikators: Die Arbeitslosenquote ist der Anteil des Arbeitslosenbestands an den zivilen Erwerbspersonen.
Methodische Hinweise: Da die Statistik der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen der BA dem "Konzept der registrierten Arbeitslosigkeit" folgt, ist diese nicht identisch mit der "Erwerbslosigkeit". Arbeitslose können sowohl Leistungen der BA beziehen, als auch Nichtleistungsbeziehende sein. Letztere können die Vermittlungs- und Beratungsleistungen der BA in Anspruch nehmen.
Weder arbeitsuchend noch arbeitslos sind Personen, die zwar als nichtarbeitsuchende erwerbsfähige Personen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind, aus unterschiedlichen Gründen jedoch die genannten Kriterien nicht erfüllen. Sie können Leistungsansprüche nach dem SGB II haben ohne jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, sei es, weil sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, Kinder oder Angehörige betreuen oder beispielsweise an längeren Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Weiterführende Informationen: siehe Anhang und www.statistik.arbeitsagentur.de
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023