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Armutsgefährdung und Erwerbstätigkeit

Nicht jeder Mensch, der einer Arbeit nachgeht, ist vor Armut beziehungsweise Armutsgefährdung geschützt. Beim Vergleich der Quoten der Erwerbslosen 2019 mit 57,5% gegenüber den Erwerbstätigen von 7,9%, wird das Ausmaß der "working poor" jedoch nicht hinreichend deutlich. Hierbei hilft die Betrachtung der absoluten Zahlen. Auch aufgrund der seit Jahren sinkenden Erwerbslosenzahlen gab es 2019 in Niedersachsen "nur" noch 74.000 armutsgefährdete Erwerbslose. Ihre Zahl verringerte sich damit innerhalb von fünf Jahren gegenüber 2014 mit 29,9% um bald ein Drittel.

Dagegen stieg die Zahl der erwerbstätigen armutsgefährdeten Menschen im selben Zeitraum um 16,4% auf 316.000. Das waren mehr als viermal so viele wie erwerbslose armutsgefährdete Menschen, 2014 waren es erst 2,6-mal so viele.

Dabei muss beachtet werden, dass die Armutsgefährdung im Haushaltskontext ermittelt wird, das heißt, dass die jeweilige armutsgefährdete Person in einer anderen Haushaltszusammensetzung möglicherweise nicht armutsgefährdet wäre. Bei allein lebenden Erwerbstätigen kann dagegen eher davon ausgegangen werden, dass diese trotz Erwerbstätigkeit für sich nicht ausreichend Einkommen erhalten, um die eigene Armutsgefährdung zu verhindern. Die Armutsschwelle lag in Niedersachsen bei diesem Haushaltstyp 2019 bei 1.049 Euro. Von 14,6% der erwerbstätigen Menschen in Einpersonenhaushalten lagen die Einkommen darunter, sie waren folglich armutsgefährdet. In Alleinerziehendenhaushalten, in denen die alleinerziehende Person einer Erwerbstätigkeit nachging, war die Quote mit 29,7% doppelt so hoch.

Der Grund für die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen liegt in vielen Fällen in der atypischen Beschäftigung begründet. Die Armutsgefährdungsquote atypisch Beschäftigter betrug 14,0% wohingegen die Quote aller Erwerbstätigen lediglich bei 7,9% lag.

Etwa 31.000 beziehungsweise 28,8 % der armutsgefährdeten atypisch Beschäftigten hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Armutsgefährdungsquote betrug 27,8%, bei den Deutschen waren es "nur" 11,7%. Unter den atypisch beschäftigten Männern waren 17,9% armutsgefährdet, bei den Frauen waren es 12,4%.

Unter den Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis lag die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2019 bei 3,8% (95.000 Beschäftigte). Zwischen Frauen und Männern gab es dabei keinen Niveauunterschied. Dagegen zeigte sich, dass die Armutsgefährdungsquote bei Frauen und Männern mit einem Normalarbeitsverhältnis ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit 12,5% etwa viermal so hoch war wie bei den deutschen Staatsangehörigen (3,1%).

Der Blick auf das Alter in Kombination mit dem Beschäftigungsverhältnis macht deutlich, dass vor allem jüngere Erwerbstätige, die sich in Ausbildung befinden, eine deutlich höhere Armutsgefährdung aufweisen als die Erwerbstätigen im Durchschnitt.

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise: Die dargestellten Quoten müssen immer im Haushaltszusammenhang gesehen werden. Das heißt, dass zum Beispiel eine erwerbstätige Person nur aufgrund der Haushaltszusammensetzung armutsgefährdet sein kann. Die absoluten Zahlen geben also an, wie viele Personen mit dem jeweiligen Merkmal in einem Haushalt leben, deren Nettoäquivalenzeinkommen so niedrig ist, dass eine Armutsgefährdung vorliegt. Ein Normalarbeitsverhältnis ist durch folgende Kriterien definiert: Vollzeit- oder eine Teilzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 21 Stunden, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, volle Integration in die sozialen Sicherungssysteme, Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021

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