MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Wanderungen

Neben den Geburten und Sterbefällen haben Wanderungsbewegungen einen direkten Einfluss auf den Bevölkerungsstand. Zugleich sind Zu- und Abwanderung gute Indikatoren für die Attraktivität einer Region wie zum Beispiel für das Arbeitsplatzangebot, das (Aus-)Bildungsangebot oder den Wohnstandort. Dabei wird die Zuwanderung aus dem Ausland stark durch internationale Entwicklungen bestimmt. So hat die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU zu einem verstärkten Zuzug aus ost- und südosteuropäischen Staaten geführt. Seit 2014 und besonders im Jahr 2015 sind zahlreiche Schutzsuchende, vor allem aus dem Nahen Osten, ins Land gekommen.

Niedersachsen verzeichnete 2019 insgesamt 272.354 Zuzüge, denen 237.325 Fortzüge gegenüber standen, woraus sich ein positiver Wanderungssaldo von 35.029 Einwohnerinnen und Einwohner ergab. Der Wanderungssaldo mit dem Ausland betrug 38.216 Personen, mit den anderen Ländern Deutschlands folglich -3.187. Bezogen auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wuchs die Bevölkerung in Niedersachsen somit durch Nettozuwanderung um 4,4 Einwohnerinnen und Einwohner (Auslandssaldo: +4,8; Inland: -0,4). Damit fiel das Wachstum gegenüber dem Vorjahr niedriger aus (2018: 5,5).

Die meisten aus dem Ausland Zugewanderten kamen wie im Vorjahr aus Rumänien mit einer Nettozuwanderung von 4.306 Personen, gefolgt von der Russischen Föderation (+3.949), der Türkei (+3.628) und Kasachstan (+2.584). An fünfter Stelle folgen die Nettozuzüge aus Syrien (2.544).

Etwa ein Drittel (33,2%) der nach Niedersachsen im Saldo aus dem Ausland zugezogenen Menschen war jünger als 18 Jahre alt und fast ein Viertel (23,7%) 18 bis unter 25 Jahre; 11,2% waren im Alter von 25 bis unter 30 Jahren und 28,8% im Alter von 30 bis unter 50 Jahren. In der Altersgruppe der 65-Jährigen und älter war der Saldo negativ, es sind 600 Menschen in dieser Altersgruppe mehr ins Ausland gezogen als von dort nach Niedersachsen zugezogen sind.

Außer dem Landkreis Göttingen und den kreisfreien Städte Emden und Salzgitter, wiesen 2019 alle anderen kreisfreien Städte und alle Landkreise einen positiven Gesamtwanderungssaldo (In- und Ausland zusammengenommen) auf. Besonders hohe Zuwächse von Einwohnerinnen und Einwohnern durch Wanderungsgewinne verzeichnete, wie in den Jahren zuvor, die Statistische Region Lüneburg (+6,6 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Den Höchstwert mit einem Wanderungssaldo von 10,3 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wies der Landkreis Heidekreis auf. Die anderen Landkreise im Hamburger Umland wiesen ebenfalls überdurchschnittliche Salden auf.

Unterdurchschnittlich fiel das Wanderungsgeschehen vor allem in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Süden des Landes aus, was mit dort eher niedrigen Geburtenzahlen nur zu einem unterdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum oder auch einem Bevölkerungsrückgang führte.

Definition des Indikators: Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz der Zahl der Zuzüge und der Fortzüge über die Grenzen der jeweiligen Gebietseinheit innerhalb eines Berichtsjahres. Für den Wanderungssaldo je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner wird diese Differenz durch die Bevölkerung zum 31.12. desselben Jahres dividiert und mit 1.000 multipliziert.

Methodische Hinweise: Die Wanderungsstatistik beruht auf den An- und Abmeldungen, die bei einem Wohnungswechsel von den Meldebehörden registriert werden. Berücksichtigt werden dabei die Wechsel der Haupt- beziehungsweise alleinigen Wohnung über die Gemeindegrenzen.Ein Umzug wird in der Statistik als Wanderungsfall bezeichnet, die umziehende Person als Wandernde.

Die Zahl der Wanderungsfälle in einem Jahr ist etwas größer als die Zahl der wandernden Personen, da eine Person in einem Jahr mehrmals umziehen beziehungsweise den Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz) ändern kann. Unberücksichtigt bleiben die Umzüge innerhalb der Gemeinden (Ortsumzüge), von Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte sowie von ausländischen, diplomatischen und konsularischen Vertreterinnen und Vertretern mit ihren Familienangehörigen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021