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Bekämpfte Armut: Soziale Mindestsicherung

Die "bekämpfte Armut" bezeichnet das Ausmaß der Abhängigkeit von staatlichen Mindestsicherungsleistungen, deren Empfängerinnen und Empfänger "behördlich wahrgenommen" als arm gelten: Durch die Transferleistungen soll ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Drei beziehungsweise fünf Hilfearten werden zu den Leistungen der "sozialen Mindestsicherung" gezählt: Die SGB IILeistungen Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (außerhalb von Einrichtungen) und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ende 2020 erhielten in Niedersachsen insgesamt 684.861 Menschen solche Mindestsicherungsleistungen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies trotz Pandemie lediglich einen Anstieg um 0,7% Leistungsbeziehende.

Die Mindestsicherungsquote, die den Anteil der Leistungsbeziehenden an der Gesamtbevölkerung angibt, stieg im gleichen Zeitraum folglich auch nur um 0,1 Prozentpunkte auf 8,6% (Deutschland unverändert: 8,3%). Die Quote der männlichen Beziehenden fiel dabei nur geringfügig höher (8,7%) aus als beim weiblichen Geschlecht (8,3%).

Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter waren in Niedersachsen am 31.12.2020 insgesamt 56 284 Menschen angewiesen, die die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erreicht hatten. Gegenüber dem Vorjahr stieg ihre Zahl um 3,4% und damit deutlich stärker als die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen insgesamt. Die Quote, bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung im Rentenalter, wuchs im gleichen Zeitraum um 0,2 Prozentpunkte auf 3,3%.

Der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Mindestsicherungsleistungen empfingen, lag 2020 dagegen mit 13,5% um ein Vielfaches höher. Die Quote der Minderjährigen ging damit jedoch entgegen der Gesamtzahl um 0,5 Prozentpunkte gegenüber 2019 zurück. Während nach diesem Indikator also im Vergleich zur Gesamtentwicklung die Altersarmut auf niedrigem Niveau gestiegen ist, nahm die zwar immer noch hohe Kinderarmut leicht ab.

Betrachtet man nur die SGB II-Leistungen unter den Minderjährigen, die ohnehin keinen oder kaum Anspruch auf die anderen Leistungsarten der sozialen Mindestsicherung haben, können auch schon Daten für 2021 herangezogen werden. Demnach lebte im Juni 2021 in Niedersachsen mit 12,7% etwa jedes achte Kind im Alter von unter 15 Jahren als regelleistungsberechtigtes Mitglied in einer SGB II-Bedarfsgemeinschaft (140.662 Kinder) und erhielt damit Sozialgeld (Deutschland: 12,4%). Zwei Jahre zuvor traf dies noch auf etwa jedes siebte Kind (14,1%) zu.

Von den erwerbsfähigen Personen in Niedersachsen bezogen darüber hinaus im Juni 2021 insgesamt 372.433 Menschen die SGB II-Leistung Arbeitslosengeld II und damit weniger als im Juni 2019 vor der Pandemie (383.038). Dabei ist der größte Teil unter den Empfängerinnen und Empfängern bereits lange Zeit von den SGB II-Leistungen abhängig, darunter auch viele Erwerbstätige. Etwa ein Fünftel (20,4%) der Leistungsempfängerinnen und -empfänger bekam die Leistungen im Juni 2021 für weniger als ein Jahr, knapp die Hälfte (49,4%) dagegen schon mindestens vier Jahre. Der Anteil Letzterer ist während der Pandemie im Vergleich zu Juni 2019 merklich um 4,8 Prozentpunkte gestiegen.

Neben diesen strukturellen Aufschlüsselungen finden sich in den folgenden Unterkapiteln auch Angaben zu Alleinerziehenden im SGB II-Bezug und nach Staatsangehörigkeit sowie Angaben zu den Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII - Sozialhilfe, deren Bedeutung durch die Herausnahme der Eingliederungshilfen zahlenmäßig abgenommen hat.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022

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