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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Atypische Beschäftigung

Zwar steigt die Zahl der Erwerbstätigen stetig, nicht wenige hiervon stehen jedoch in atypischer Beschäftigung. Zu dieser zählen in Abgrenzung vom Normalarbeitsverhältnis Beschäftigungen, die in Teilzeit mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche oder geringfügig, befristet oder als Zeitarbeit ausgeübt werden. Dabei ist ein Auftreten von mehreren Merkmalen gleichzeitig nicht unüblich. Atypische Beschäftigung ist oftmals auch freiwillig gewählt.

In Niedersachsen befanden sich 2019 mit rund 763.000 der 3,6 Millionen Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige ohne Auszubildende oder Personen in Bildung) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Das entsprach mit 21,4% etwas mehr als einem Fünftel. Unter den Männern ging etwa jeder achte (12,1%; 230.000 Personen) einer atypischen Beschäftigung nach, bei den Frauen traf dies auf fast jede dritte zu (32,0%; 533.000 Personen). Die Zahl der atypisch Beschäftigten verringerte sich 2019 gegenüber 2014 um 13.000 Personen beziehungsweise
1,7%, die Quote lag damals bei 22,7%. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Kernerwerbstätigen insgesamt um 4,5%. Bei den Frauen sank die Zahl der atypisch Beschäftigten um 6,3%, bei den Männern erhöhte sie sich um 11,3%.

Mit zunehmendem Alter sinkt der Anteil der atypischen Beschäftigung. Bei den jungen Erwerbstätigen bis unter 25 Jahren lag er 2019 bei 29,1%. Die niedrigsten Anteile waren bei den Altersgruppen 45 bis unter 55 Jahren (19,0%) und der Altersgruppe darüber zu beobachten (21,1%). Frauen in der Hauptfamilienphase im Alter von 35 bis unter 45 Jahren wiesen 2019 mit 34,8% den höchsten Wert auf und bei denen zwischen 25 und unter 35 Jahren mit 27,9% den niedrigsten. Die anderen Altersgruppen lagen bei jeweils rund einem Drittel. Bei den Männern lagen die Anteile in allen Altersgruppen niedriger als bei den Frauen. Je älter die Männer in der Kernerwerbsphase bis unter 55 Jahren waren, desto seltener gingen sie einer atypischen Beschäftigung nach (niedrigster Wert: 7,9% zwischen 45 und unter 55 Jahre). Ab einem Alter von 55 Jahren stieg der Wert dann wieder, vor allem aufgrund von (Alters-)Teilzeitbeschäftigung. Dieses Muster zeigte sich bereits in der Vergangenheit.

Atypisch Beschäftigte sind zu etwa zwei Dritteln teilzeitbeschäftigt (65,7%), mit 28,9% befristet und mit 29,2% geringfügig beschäftigt. Jede beziehungsweise jeder Neunte (11,2%) war 2019 Zeitarbeitnehmerin beziehungsweise -nehmer. Da viele der atypisch Beschäftigten mindestens zwei Kriterien erfüllten, beispielsweise Befristung und in Teilzeittätigkeit, ergibt die Summe der einzelnen Ausprägungen atypischer Beschäftigung mehr als 100 %. Strukturell ist die Verteilung gleich geblieben, allerdings hat sich der Anteil der Zeitarbeit beinahe verdoppelt (2014: 6,2%), während
die anderen etwas zurückgegangen sind.

Definition des Indikators: Unter atypischer Beschäftigung werden alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse verstanden, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen: Befristung, Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden, Zeitarbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung.

Normalarbeitsverhältnisse sind gekennzeichnet durch eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit mindestens der Hälfte der üblichen vollen Wochenarbeitszeit, ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, die Integration in die sozialen Sicherungssysteme, die Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis.

Methodische Hinweise: Die in die Analyse einbezogenen Erwerbstätigen sind: zwischen 15 bis unter 65 Jahre alt, befinden sich nicht in Bildung oder (Berufs-)Ausbildung, befinden sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer).

Bei Vergleichen mit anderen Datenquellen, die Informationen zur atypischen Beschäftigung enthalten, muss berücksichtigt werden, dass der Mikrozensus Bezug auf die Personen in Beschäftigung und nicht auf Beschäftigungsverhältnisse nimmt, die Nebenerwerbstätigkeiten hier nicht mitgezählt werden und der untersuchte Personenkreis hinsichtlich Alter und Bildungsbeteiligung eingeschränkt wurde. Quelle: Mikrozensus.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien, Mikrozensus > Statistische Berichte

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021