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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Verdienste und "working poor"

Der Bruttostundenverdienst der voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich lag 2020 in Niedersachsen mit Sonderzahlungen bei durchschnittlich 24,05 Euro (Bundesdurchschnitt: 25,40 Euro). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Bruttostundenverdienste zwar um 2,7% an, aufgrund der Pandemie bedingten Kurzarbeit sanken jedoch die Bruttomonatsverdienste um 0,5% (preisbereinigt um 1,2%), im besonders von der Pandemie betroffenen Gastgewerbe um ein Sechstel (-16,8%). Dabei fließen die Verdienste in den sogenannten Minijobs nicht mit ein. Die Bruttoverdienste umfassen hier zudem ausschließlich die von der Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Kurzarbeitergeld, wie es in den Pandemiejahren 2020 und 2021 verstärkt als Lohnersatzleistung von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wurde, ist daher unberücksichtigt. Im Gesundheitsund Sozialwesen stiegen entgegen des Durchschnitts die Monatsverdienste um 2,9% an.

Normalarbeitnehmerinnen und -nehmer haben in der Regel deutlich höhere Bruttostundenverdienste als atypisch Beschäftigte. So betrug der Niedriglohnanteil unter allen Beschäftigungsverhältnissen 2018 (Daten nach Beschäftigungsform liegen nur alle vier Jahre vor) 24% und bei den atypisch Beschäftigten 45%. Im Gastgewerbe lag der Anteil bei rund drei Viertel (74%) und im Gesundheits- und Sozialwesen bei einem Fünftel (20%).

Niedrige Verdienste unterhalb des Existenzminimums führen dazu, dass Erwerbstätige zusätzlich auf SGB II-Leistungen angewiesen sind ("working poor"). In Niedersachsen betraf dies im Juni 2021 insgesamt 86.248 Erwerbstätige (Frauenanteil: 49,8%) und damit 6,3% weniger als ein Jahr zuvor (-16,1% zu Juni 2019). Mehr als die Hälfte (45.493) dieser sogenannten Ergänzerinnen und Ergänzer ging einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und 10.700 (12,4%) übten diese in Vollzeit aus (ohne Auszubildende). Mit Blick auf die Familiensituation zeigt sich, dass 15,7% der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden alleinerziehend waren mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Als Maßzahl für den Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern wird der Gender Pay Gap herangezogen. Dieser errechnet sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer und der Frauen im Verhältnis zu dem der Männer (ohne Sonderzahlungen). In Niedersachsen lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2021 wie im Vorjahr bei 19% (2016: 21%), da Frauen durchschnittlich 17,97 Euro und Männer 22,10 Euro verdienten. Auf Bundesebene lag der Gender Pay Gap 2021 wie schon 2020 bei 18% (2016: 21%). Der bereinigte Gender Pay Gap, der vergleichbare Tätigkeiten, Qualifikation, Leistungsgruppe, Dienstalter und Beschäftigungsumfang berücksichtigt, lag 2018 (Basis: vierjährliche Verdienststrukturerhebung) in Niedersachsen auf dem Bundesniveau von 6%.

Definition des Indikators: Der Bruttostundenverdienst umfasst den (regelmäßig gezahlten) steuerpflichtigen Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien zuzüglich sonstiger Bezüge sowie steuerfreier Zuschläge. Beschäftigungsformen sind danach: Vollzeitbeschäftigte oder Beschäftigte mit mehr als 20 Stunden pro Woche (Normalarbeitnehmerinnen und -nehmer) und "atypisch" Beschäftigte (Teilzeit unter 21 Stunden / befristet / geringfügig / Zeitarbeitnehmer (Quelle: Verdienststrukturerhebung 2018). Erwerbstätige Bezieherinnen und Bezieher ("Geringverdienende") von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erzielen ein Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Beschäftigung, das jedoch für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.

Methodische Hinweise: Erwerbstätige werden abgegrenzt als Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die nicht Auszubildende sind. Im Unterschied zum Mikrozensus können in der Verdienststrukturerhebung Schülerinnen und Schüler sowie Studierende nicht erkannt und aus den Erwerbstätigen ausgeschlossen werden. Eine Eingrenzung auf Haupttätigkeiten ist nicht möglich, sodass auch Nebenjobs mitgezählt werden.

In die Berechnung des Gender Pay Gaps wurden alle Beschäftigten nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" und "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung" und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten) einbezogen.

Niedriglohn: Gesamtbruttoverdienst je bezahlte Stunde ist kleiner als die Niedriglohnschwelle (2018= 11,05 Euro; 2014=10,00 Euro), die bei zwei Dritteln des Medianverdienstes aller einbezogenen abhängigen Beschäftigungsverhältnisse liegt.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022