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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Armutsgefährdung nach Familienform, Bildung und Herkunft

Ob eine Familie armutsgefährdet ist, hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine Paarfamilie oder eine Alleinerziehendenfamilie handelt und wie groß die Familie ist. So wiesen Paarfamilien mit einem Kind 2019 ein nicht deutlich höheres Armutsrisiko (9,1%) auf als Paare ohne Kinder (8,3%). Bei Familien mit zwei Kindern wird der Unterschied dann deutlicher (11,4%), und Paarfamilien mit mindestens drei Kindern sind ohnehin seit jeher deutlich armutsgefähr-deter als kleinere Familien. 2019 traf dies auf jeden dritten (33,4%) dieser kinderreichen Haushalte zu. Bei Paarfamilien mit drei Kindern und mehr ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder mit Zuwanderungsgeschichte waren die Quoten noch einmal höher (71,6% und 54,3%).

Besonders hoch war 2019 auch die Armutsgefährdung von Alleinerziehendenhaushalten, wobei sich der Quotenrückgang der vorangegangenen drei Jahre nicht fortsetzte. Stattdessen stieg die Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden mit unter 18-jährigen Kindern innerhalb eines Jahres um 4,8 Prozentpunkte auf 43,5%. Die meisten unter ihnen, waren Frauen, weshalb sich die Quote der alleinerziehenden Frauen (45,1%) auf einem ähnlichen Niveau der Gesamt-quote der Alleinerziehenden bewegte. Unter denjenigen mit mindestens zwei Kindern war sogar jede zweite armutsge-fährdet (49,3%).

Überdurchschnittlich oft sind auch Einpersonenhaushalte von Armut bedroht, 2019 lag die Armutsgefährdungsquote unter ihnen bei 26,8%, also mehr als drei Mal so hoch wie bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder (8,3%).

Auch die Herkunft ist weiterhin entscheidend für die Höhe der Armutsgefährdung: Ausländerinnen und Ausländer waren nicht erst 2019 etwa dreimal so stark von Armut gefährdet (40,8%) wie Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit (13,4%). Im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2019 lag der Abstand der beiden Quoten in etwa auf demselben Niveau. Zwischen der Gruppe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte - worunter nicht nur alle Ausländerinnen und Ausländer, sondern auch Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte fallen - und der Gruppe von Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte fiel der Unterschied etwas kleiner aus: Die Quote derjenigen mit Zuwanderungsgeschichte betrug 2019 30,4% und von denen ohne Zuwanderungsgeschichte 11,9%.

Was Armutsgefährdung vermindert, ist eine möglichst hohe Bildung, da diese auch in der Regel höhere Erwerbseinkommen mit sich bringt: So war 2019 die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau (Quote: 33,0%) fast drei Mal so hoch wie bei Menschen mit mittlerer (11,3%) und bald sechs Mal so hoch wie bei Menschen mit hoher Qualifikation (5,9%). Daran hat sich im Vergleichszeitraum 2019 zu 2014 kaum etwas geändert.

Die meisten derjenigen mit einem niedrigen Qualifikationsniveau waren Nichterwerbspersonen, worunter vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre fallen, sowie Personen, die sich in Bildung befinden. Aber auch unter den Kernerwerbstätigen mit niedrigem Qualifikationsniveau war jede fünfte Person armutsgefährdet (21,1%), bei denjenigen mit mittlerem Niveau waren es hingegen nur 5,6% und bei hoher Qualifikation lediglich 2,4%.

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt.

Methodische Hinweise: Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt: Es wird angenommen, dass gemeinsames Wirtschaften Einsparungen zur Folge hat. Zur Bedarfsgewichtung wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren verwendet.

In der HSBN wird vorzugsweise der jeweilige regionale Durchschnitt, das Regionalkonzept, herangezogen, weil nur dieser Durchschnitt dem der Berechnung zugrunde liegenden Teilhabekonzept entspricht. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Regionen Rechnung getragen.

Alternativ kann auch der jeweilige nationale Durchschnitt (Nationalkonzept) verwendet werden, was aber dazu führt, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen die Armut über- und in prosperierenden Räumen systematisch unterschätzt wird.

Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (synonym mit Migrationshintergrund): Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. Die Definition umfasst im Einzelnen folgende Personen: 1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer; 2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte; 3. (Spät-)Aussiedler; 4. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Nachkommen der drei zuvor genannten Gruppen.

Einstufung nach ISCED 2011: Qualifikationsniveau "niedrig" Sekundarbereich I oder weniger; "mittel "Sekundarbereich II und postsekundarer nichttertiärer Bereich; "hoch" Tertiärer Bereich. Detaillierter im Anhang "Bildungsstufen (nach ISCED in der Fassung von 2011)"

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

 

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021