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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Von Scheidung der Eltern betroffene Kinder

Das Zerbrechen von Partnerschaften und Familien durch Trennung, Scheidung und Tod birgt das Risiko arm zu werden. Das gilt besonders, wenn Kinder mitbetroffen sind und ein Elternteil sich alleinerziehend im Alltag um die Kinder kümmern muss, wie die hohe Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehendenhaushalten zeigt (2019: 43,5%).

Detaillierte und umfassende Aussagen über das Ausmaß solcher Familienumbrüche kann die amtliche Statistik allerdings nur eingeschränkt machen. Auch wenn die Ehe an Bedeutung für die Familiengründung abnimmt und immer mehr Eltern ohne Trauschein mit ihren Kindern als Familie zusammenleben, kann die Scheidungsstatistik Aussagen darüber treffen, in welchem Ausmaß Kinder durch Trennung der Eltern betroffen sind.

In Niedersachsen wurden 2020 insgesamt 14.908 Ehen geschieden, wovon mit 7 897 mehr als die Hälfte Ehen von Eltern mit minderjährigen Kindern waren. Die Anzahl der betroffenen Kinder unter 18 Jahren betrug 13 176. Gegenüber dem Vorjahr ließen sich mit 2,4% weniger Paare insgesamt und 4,4% weniger Paare mit minderjährigen Kindern scheiden. Die Zahl der betroffenen Kinder war um 4,5% niedriger als im Vorjahr.

Von 2010 bis 2020 ging die Zahl der Scheidungen um mehr als ein Fünftel (21,4%) zurück und die Zahl jener mit gemeinsamen Kindern unter 18 Jahren um rund ein Viertel (25,4%).

Die Quote der jährlich von einer Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder je 1.000 der unter 18-Jährigen sank im Vergleich der Jahre 2010 zu 2020 von 12,6 auf 9,9 Kinder.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Anzahl der von einer Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder zum Zeitpunkt der Ehescheidung sowie ihre Quote je 1.000 minderjährige Kinder in der Gesamtbevölkerung wieder.

Methodische Hinweise: Erfasst werden alle gerichtlichen Ehelösungen von Deutschen und Ausländerinnen und Ausländern durch deutsche Gerichte. Nicht gezählt werden Fälle, in denen beide Ehepartnerinnen beziehungsweise -partner Mitglieder der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sind. Ehescheidungen werden auf Landkreisebene nach dem Gerichtsstand der Ehesache zugeordnet.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang und www.statistik.niedersachsen.de > LSN-Online Datenbank > 140 Statistik der Ehescheidungen > Tabelle K140020

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022