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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Armutsgefährdungsquoten und Reichtumsquoten nach Ländern

In Niedersachsen war im Jahr 2022 mit rund 1,37 Millionen Personen etwa jeder sechste Mensch von Armut gefährdet. Die Armutsgefährdungsquote von 17,1% lag wie in den Vorjahren auf einem ähnlichen Niveau wie der Bundesdurchschnitt (16,7%). Unter den Ländern verzeichnete Sachsen die niedrigste Quote (12,5%), wobei in den ostdeutschen Flächenländern das Ausmaß der Armutsgefährdung regelmäßig kleiner ausfällt als in den westdeutschen Ländern. Die höchsten Quoten verzeichnen dagegen zumeist die Stadtstaaten Bremen und Hamburg, wo sie 2022 bei 19,9% und 20,4% lagen. In Berlin waren die Quoten mit 18,6% etwas niedriger, fast gleichauf lag das einwohnerstärkste und am dichtesten besiedelte Land Nordrhein-Westfalen (18,7%).

Als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens zur Verfügung hat. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2022 in Niedersachsen für einen Einpersonenhaushalt bei 1.167 Euro, für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2.452 Euro. Bei Haushalten von Alleinerziehenden mit einem Kind unter 14 Jahren waren es 1.518 Euro.

Berechnungen der Armutsgefährdungs- und Reichtumsquoten auf Basis der bundesweiten Durchschnitte (Nationalkonzept) blicken stärker auf die Einkommensunterschiede zwischen den Ländern, berücksichtigen aber nicht die regional unterschiedlichen Preisniveaus und Mietkosten. Für Niedersachsen errechnete sich 2022 bei Bezugnahme auf die bundesdeutschen Schwellenwerte eine Armutsgefährdungsquote von 17,9%, welche damit 1,2 Prozentpunkte über dem bundesweiten Durchschnitt lag.

Die Reichtumsquote lag 2022 in Niedersachsen bei 7,3%. Um als "einkommensreich" zu gelten, müsste ein Einpersonenhaushalt über ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 3.891 Euro (Reichtumsschwelle nach dem Regionalkonzept) verfügen und damit über mehr als das doppelte des Durchschnitts entsprechender Haushalte. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Schwelle bei 8.172 Euro.

Hohe Reichtumsquoten gemessen am jeweiligen landesdurchschnittlichen Einkommen gab es vor allem dort, wo es zugleich hohe Armutsgefährdungsquoten gab, und zwar in den Stadtstaaten sowie in Hessen. Hier war das Einkommensgefälle also besonders groß. Die niedrigsten Quoten verzeichneten, wie in der Vergangenheit auch, die ostdeutschen Flächenländer, wo wiederum auch die Armutsgefährdungsquoten am niedrigsten waren, was zusammengenommen auf die weniger hohen Einkommensunterschiede in Ostdeutschland zurückzuführen ist.

Im Bundesdurchschnitt waren die Schwellen aufgrund höherer Einkommen auch höher als in Niedersachsen. Die an den bundesdurchschnittlichen Einkommensreichtumsschwellen gemessene Einkommensreichtumsquote lag somit in Niedersachsen bei 6,7%.

Definition des Indikators: Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Personen mit einem Äquivalenzeinkommen über 200% des Medians gelten als "einkommensreich".

Methodische Hinweise: Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen wird durch die Summe der Bedarfsgewichte der im Haushalt lebenden Personen geteilt: Es wird angenommen, dass gemeinsames Wirtschaften Einsparungen zur Folge hat. Zur Bedarfsgewichtung wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden Gewichte von 0,5 für weitere Personen im Alter von 14 und mehr Jahren und 0,3 für jedes Kind im Alter von unter 14 Jahren verwendet.

In der HSBN wird vorzugsweise der jeweilige regionale Durchschnitt, das Regionalkonzept, herangezogen, weil nur dieser Durchschnitt dem der Berechnung zugrunde liegenden Teilhabekonzept entspricht. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Regionen Rechnung getragen.

Alternativ kann auch der jeweilige nationale Durchschnitt (Nationalkonzept) verwendet werden, was aber dazu führt, dass in wirtschaftlich schwachen Regionen die Armut über- und in prosperierenden Räumen systematisch unterschätzt wird.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang sowie www.statistikportal.de/de/sbe

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023