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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Kommunaler Zuschussbedarf für Soziales und Jugend

Der Indikator "Doppischer Zuschussbedarf für Soziales und Jugend" zeigt das Ausmaß der finanziellen Aufwendungen der Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch Nettoausgaben in diesem Aufgabengebiet. Der Indikator kann einerseits das finanzielle Ausmaß sozialer Problemlagen wiedergeben und zeigt andererseits, wie stark der finanzielle Bewegungsspielraum der Kommunen durch diese Ausgaben eingeschränkt wird. Alle Angaben sind standardisiert in "Euro je Einwohnerin und Einwohner", um die unterschiedlich großen Gebietskörperschaften miteinander vergleichen zu können. Im Jahr 2018 betrug dieser Zuschussbedarf im Landesdurchschnitt 651,41 Euro je Einwohnerin und Einwohner und damit 45,40 Euro mehr als im Vorjahr. Wichtige Produktgruppen waren die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit einem durchschnittlichen Zuschussbedarf von 417,16 Euro, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II mit 77,71 Euro und die Grundversorgung und Hilfen nach dem SGB XII mit durchschnittlich 88,39 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Der Zuschussbedarf für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stieg 2018 gegenüber dem Vorjahr je Einwohnerin und Einwohner um 5,7 % und die darunter befindlichen Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen um 10,7 %. Die Ausgaben bei der Grundversorgung und den Hilfen nach dem SGB XI stiegen mit 25,8 % um mehr als ein Viertel, wohingegen die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitssuchende gemessen an allen Einwohnerinnen und Einwohner um 12,2% zurückgingen.

Regional fallen die Zuschussbedarfe pro Kopf vor allem in den kreisfreien Städten höher aus als in den Landkreisen, was demografische, soziale und angebotsseitige Ursachen haben kann. So lag der Zuschussbedarf für Soziales und Jugend in den kreisfreien Städten mit 824,99 Euro pro Kopf erheblich höher als in den Landkreisen einschließlich der Region Hannover (626,20 Euro). Dasselbe war auch im großräumigen Vergleich zu beobachten: Die Werte für die dicht besiedelten Statistischen Regionen Braunschweig und Hannover lagen deutlich über den Werten der dünner besiedelten Statistischen Regionen Lüneburg und Weser-Ems. Den geringsten Zuschussbedarf verzeichnete 2018 der Landkreis Wittmund mit 433,27 Euro und den höchsten die Region Hannover mit 907,72 Euro.

Fast zwei Drittel (64,0%) des Zuschussbedarfs für Soziales und Jugend wurde in Niedersachsen für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufgewendet. In dieser "Produktgruppe" fielen beinahe die Hälfte des Zuschussbedarfes in die Kindertagesbetreuung (202,08 Euro; 48,4%). Diese Ausgaben sollen also in erster Linie der frühkindlichen Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und sind nicht der direkten Bewältigung sozialer Problemlagen zuzuordnen. In 13 Landkreisen und kreisfreien Städten war es sogar mehr als die Hälfte (Maximalwert: Wolfsburg: 65,8%; 403,89 Euro pro Kopf).

Definition des Indikators: Der Zuschussbedarf ist die zentrale Größe zur Messung der Belastung der Kommunen durch die Wahrnehmung einer Aufgabe, also die Differenz aus den einer Aufgabe zurechenbaren Ausgaben (wie Personalausgaben, Investitionen) und zurechenbaren Einnahmen (wie Gebühreneinnahmen, Erstattungen), siehe Soyka, Dirk: Der Zuschussbedarf als Kriterium für die Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich: Anpassung der Berechnung an die Doppik, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (LSN) 10/2017, S. 504.

Methodische Hinweise: Die Jahresrechnungsstatistik erfasst Ausgaben und Einnahmen der Kommunen nach Produktgruppen (zum Beispiel Soziale Einrichtungen, Volkshochschulen, Brandschutz) und Konten der Einzahlungs- beziehungsweise Auszahlungsarten (wie Steuereinnahmen, Personalausgaben, Investitionen, Zinsausgaben).

Um die regionalen Angaben vergleichen zu können, sind die Daten der Landkreise, einschließlich der Region Hannover, und der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in der Tabelle konsolidiert dargestellt, das heißt gegenseitige Zahlungsströme sind bereits abgesetzt. Die Zuordnung der Ausgaben erfolgt nach dem Jahr des sachlichen Entstehungsgrundes einer Ausgabe oder Einnahme.

Weiterführende Informationen: www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Finanzen, Steuern, Personal > Kommunale Haushaltssystematik und Doppik in Niedersachsen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021