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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Sozialhilfe soll als "letztes Auffangnetz" vor Armut, sozialer Ausgrenzung und besonderer Belastung schützen. Sie soll den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Sozialhilfe erbringt gemäß dem SGB XII existenzsichernde Leistungen für Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft (insbesondere durch Einkommen und Vermögen) decken können und keine ausreichenden Ansprüche aus vorge-lagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Die Leistungen werden vor allem nach dem 3. Kapitel "Hilfe zum Lebensunterhalt" und dem 4. Kapitel "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" erbracht.

Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhielten in Niedersachsen Ende 2021 insgesamt 22.255 Personen (Frauenanteil: 48,9%), beziehungsweise 28 von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (nach Wohnort). (Nach Sitz des Trägers gab es am 31.12.2021 in Niedersachsen 22 995 HLU-Leistungsbeziehende.)

Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger um 1,9% zurück. Vor 2020 waren die Zahlen noch fast doppelt so hoch. "Ab Berichtsjahr 2020 werden Bedarfe für den notwendigen Lebensunterhalt in Einrichtungen nach § 27b SGB XII auf Grundlage der Änderungen des Bundesteilhabegesetzes und die dadurch bewirkte Trennung der Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes und der Fachleistung der Eingliederungshilfe im Wesentlichen nur noch für stationäre Einrichtungen der Hilfe zur Pflege anerkannt." (Statistisches Bundesamt (Destatis) (2023): Statistik der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt - Empfänger am 31.12. des Jahres 2021 (Qualitätsbericht), S. 12.)

Das Durchschnittsalter der HLU-Beziehenden betrug 53,9 Jahre. Be-merkenswert ist die unterschiedliche Altersstruktur zwischen Frauen und Männern, so waren unter den Frauen 41,3% im Alter von 65 Jahren und mehr, bei den Männern waren es nur 27,6% (hier Daten nach Träger).

Die meisten HLU-Beziehenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern waren in Südniedersachsen und im Osten des Landes zu finden, das heißt in den Kreisen der Statistischen Region Braunschweig (31 je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern). Im Landkreis Goslar fiel die Quote mit 76 Leistungsbeziehenden je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner am höchsten aus, fünfmal so hoch wie im Landkreis Osterholz mit der niedrigsten Quote.

Auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren in Niedersachsen im Dezember 2021 insgesamt 121.585 Menschen (am Wohnort) angewiesen (Vorjahr: 118.305). (Nach Sitz des Trägers gab es im Dezember 2021 in Niedersachsen 120 245 Beziehende, darunter 59 145 über der Regelalters-grenze, 3 100 mehr als im Vorjahr.) Darunter hatten 59.435 Menschen (Vorjahr 56.285) die Regelaltersgrenze zum Renteneintritt erreicht. Ihre Rente und sonstige Einkünfte reichten demnach nicht aus, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Ihre Zahl vergrößerte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,6% und damit deutlich stärker als die Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden insgesamt. Die Quote (hier nach Trägerprinzip) bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung im Rentenalter lag 2021 bei 3,4%, was dem Bundesdurchschnitt entsprach. Frauen und Männer waren gleichermaßen betroffen. Die Quote unter den Deutschen betrug 2,8% gegenüber 22,4% bei den nichtdeutschen Staatsangehörigen.

Etwa jede und jeder fünfte (19,0%) unter den Grundsicherungsbeziehenden im Alter (ab Regelaltersgrenze) in Deutschland (2020) verfügte über gar kein anrechenbares Einkommen. Etwas mehr als ein Drittel (35,0%) bezogen Einkommen – hauptsächlich aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – von unter 400 Euro, 41,0% zwischen 400 Euro und 800 Euro und rund 5,0% über 800 Euro.

Definition des Indikators: Leistungen nach SGB XII erhalten nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch andere Sozialleistungen decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, Langzeiterkrankte und Vorruhestandsrentner sowie Personen mit zu geringem Renteneinkommen.

Methodische Hinweise: Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) (3. Kap. SGB XII) werden für die Berechnung des Anspruchs die Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft einbezogen (Ehegatten, Lebenspartner, Personen in eheähnlicher Gemeinschaft sowie minderjährige, unverheiratete Kinder). Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. SGB XII) erhalten dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren und Personen, die die Rentenregelaltersgrenze erreicht haben (2021: 65 Jahre und 10 Monate), die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Soziales > Übersicht

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023