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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Kommunaler Zuschussbedarf für Soziales und Jugend

Der Indikator "Doppischer Zuschussbedarf für Soziales und Jugend" zeigt das Ausmaß der finanziellen Aufwendungen der Haushalte der kommunalen Gebietskörperschaften durch Nettoausgaben in diesem Aufgabengebiet. Der Indikator kann ein Anhaltspunkt für das finanzielle Ausmaß sozialer Problemlagen sein, genauso wie für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit. Alle Angaben sind standardisiert in "Euro je Einwohnerin und Einwohner", um die unterschiedlich großen Gebietskörperschaften miteinander vergleichen zu können. Im Jahr 2020 betrug dieser Zuschussbedarf im Landesdurchschnitt 693,30 Euro je Einwohnerin und Einwohner und damit 25,92 Euro mehr als im Vorjahr. Wichtige Produktgruppen waren die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit einem durchschnittlichen Zuschussbedarf von 497,75 Euro. Bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II betrugen die Nettoausgaben 36,26 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Der Zuschussbedarf für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe stieg 2020 gegenüber dem Vorjahr je Einwohnerin und Einwohner um 3,9%. Die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe stiegen dabei mit 10,0% Pro Kopf überdurchschnittlich stark an, darunter auch die Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen, die sich um ein Fünftel (+20,1%) erhöht haben.

Regional fallen die Zuschussbedarfe pro Kopf vor allem in den kreisfreien Städten höher aus als in den Landkreisen, was demografische, soziale und angebotsseitige Ursachen haben kann. So lag der Zuschussbedarf für Soziales und Jugend in den kreisfreien Städten mit 818,13 Euro pro Kopf erheblich höher als in den Landkreisen einschließlich der Region Hannover (675,20 Euro). Dasselbe ist auch laufend über die Jahre im großräumigen Vergleich zu beobachten: Die Werte für die dicht besiedelten Statistischen Regionen Hannover und Braunschweig lagen deutlich über den Werten der dünner besiedelten Statistischen Regionen Lüneburg und Weser-Ems. Den geringsten Zuschussbedarf verzeichnete 2020 der Landkreis Cloppenburg mit rund 508 Euro je Einwohnerin und Einwohner und den höchsten die kreisfreie Stadt Emden mit rund 923 Euro.

Insgesamt machte 2020 die Kinder- und Jugendhilfe 71,8% der Nettoausgaben der öffentlichen Haushalte in Niedersachsen im Bereich Soziales und Jugend aus. Die darunter fallenden Ausgaben für die Kindertageseinrichtungen hatten alleine einen Anteil von 38,1%. Dieser große Ausgabenteil kann also in erster Linie der frühkindlichen Bildung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen und ist nicht der direkten Bewältigung sozialer Problemlagen zuzuordnen.

Definition des Indikators: Der Zuschussbedarf ist die zentrale Größe zur Messung der Belastung der Kommunen durch die Wahrnehmung einer Aufgabe, also die Differenz aus den einer Aufgabe zurechenbaren Ausgaben (wie Personalausgaben, Investitionen) und zurechenbaren Einnahmen (wie Gebühreneinnahmen, Erstattungen).

Methodische Hinweise: Die Jahresrechnungsstatistik erfasst Ausgaben und Einnahmen der Kommunen nach Produktgruppen (zum Beispiel Soziale Einrichtungen, Volkshochschulen, Brandschutz) und Konten der Einzahlungs- beziehungsweise Auszahlungsarten (wie Steuereinnahmen, Personalausgaben, Investitionen, Zinsausgaben).

Um die regionalen Angaben vergleichen zu können, sind die Daten der Landkreise, einschließlich der Region Hannover, und der kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden in der Tabelle konsolidiert dargestellt, das heißt gegenseitige Zahlungsströme sind bereits abgesetzt. Die Zuordnung der Ausgaben erfolgt nach dem Jahr des sachlichen Entstehungsgrundes einer Ausgabe oder Einnahme.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Finanzen, Steuern, Personal > Kommunale Haushaltssystematik in Niedersachsen; Soyka, Dirk: Der Zuschussbedarf als Kriterium für die Bedarfsermittlung im kommunalen Finanzausgleich: Anpassung der Berechnung an die Doppik, in: Statistische Monatshefte Niedersachsen (LSN) 10/2017, S. 504.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023