MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Schwangerschaftsabbrüche

In Niedersachsen wurden 2021 insgesamt 8.293 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen und damit 3,9% weniger als im Jahr zuvor. Mittelfristig stieg die Zahl gegenüber 2016 zwar um 5,9% an, entgegen dem rückläufigen Bundesdurchschnitt (-3,8% auf 94.026). Allerdings lag die Zahl der Abbrüche bezogen auf 1.000 Geborene in Niedersachsen mit 108,1 wie in den Vorjahren am viertniedrigsten unter den Ländern (2016: 103,8); in Deutschland insgesamt waren es 117,7 (2016: 123,0).

Mit Blick auf die jungen Altersgruppen zeigt sich: Wenn Teenager (Jugendliche bis unter 20 Jahren) schwanger werden, ist die Wahrscheinlichkeit viel höher, dass ein Abbruch durchgeführt wird, als es bei Schwangeren insgesamt der Fall ist. Dies war auch 2021 so: Addiert man die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche und die Zahl der Geborenen von Müttern unter 20 Jahren, zeigt sich, dass etwa jede dritte Schwangerschaft (35,7%) in dieser Altersgruppe abgebrochen wurde und bei den unter 18-Jährigen fast jede zweite (46,1%). Im Gesamtdurchschnitt war es hingegen etwa jede zehnte Schwangerschaft (9,8%).

Im Jahr 2021 gab es in Niedersachsen 607 (2020: 660) Schwangerschaftsabbrüche junger Frauen unter 20 Jahren, was ein Anteil von 7,3% an allen Schwangerschaftsabbrüchen bedeutete. Die Zahl der Abbrüche in dieser Altersgruppe verringerte sich entgegen dem Gesamtanstieg von 2016 zu 2021 um 13,9%. Allerdings gab es auch nur 1.093 Geborene von Frauen im Teenageralter. Von unter 18-Jährigen gab es 2021 in Niedersachsen 225 Abbrüche und 263 Geborene.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche nach Altersgruppe und Wohnort der Frau und die Quote bezogen auf die Anzahl der Geborenen (Lebend- und Todgeborene) im selben Jahr wieder.

Methodische Hinweise: Es handelt sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht der Inhaberinnen und Inhaber der Arztpraxen sowie Leiterinnen und Leiter der Krankenhäuser, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Die rechtliche Voraussetzung eines Schwangerschaftsabbruches ergibt sich aus dem Vorliegen einer Indikation (medizinisch oder kriminologisch) oder nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle. In der Statistik werden auch Familienstand, Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt sowie die Zahl der bisher lebendgeborenen Kinder erfasst.

Weiterführende Informationen:www.ms.niedersachsen.de > Frauen und Gleichstellung > Frauen & Gesundheit > Schwangerschaftskonflikt/Schwangerschaftsabbruch, www.destatis.de > Themen > Gesellschaft und Umwelt > Gesundheit > Schwangerschaftsabbrüche sowie unter http://www.gbe-bund.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023