MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld

Wohngeld wird einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Das Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar. Ein Teil der Wohnkosten muss in jedem Fall von der antragstellenden Person getragen werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen und der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung. Wohngeld wird nicht nur für besonders preisgünstigen Wohnraum gewährt, auch die Miete für Wohnraum zu durchschnittlichen Kosten wird bezuschusst. (Vgl. BMWSB/BMI: Wohngeld- und Mietenbericht 2018, S. 51, siehe www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/down-loads/Webs/BMWSB/DE/publikationen/wohnen/Wohngeld-und-Mietenbericht-2018.html)

In Niedersachsen gab es zum Jahresende 2021 insgesamt 59.455 Wohngeldhaushalte, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang von 4,5% entsprach (Deutschlandweit -3,7% auf 595.300). Der Anteil an allen Privathaushalten be-trug in Niedersachsen wie im Bundesdurchschnitt 1,5%. Im Jahr 2020 war noch ein starker Niveauanstieg zu verzeichnen, insbesondere aufgrund der Wohngeldreform. Die Summe der Wohngeldhaushalte teilte sich in Niedersachsen auf in 55.940 reine Wohngeldhaushalte und 3.515 wohngeldrechtliche Teilhaushalte (siehe methodische Hinweise).

Mehr als die Hälfte (51,5%) aller reinen Wohngeldhaushalte waren Einpersonenhaushalte. Etwa ein Fünftel (19,3%) machten Haushalte mit fünf und mehr Personen aus. Dahinter folgten Vierpersonenhaushalte mit 11,4%, Zweipersonenhaushalte mit 10,9% und Dreipersonenhaushalte mit 6,9%. Insbesondere Einpersonenhaushalte und Haushalte mit vier Personen und mehr waren damit überproportional oft auf Wohngeld angewiesen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch belief sich für reine Wohngeldhaushalte auf 197 Euro (2020: 183; 2019: 156 Euro). Bei den Einpersonenhaushalten darunter betrug das Wohngeld durchschnittlich 137 Euro, bei Zweipersonenhaushalten 172 Euro, bei Dreipersonenhaushalten 189 Euro und bei Vierpersonenhaushalten 229 Euro.

In fast der Hälfte aller Wohngeldhaushalte (45,7%) lebten Minderjährige. Einen fast identisch großen Anteil (45,6%) machten Haushalte mit Rentnerinnen und Rentnern beziehungsweise Pensionärinnen und Pensionären aus.

Regional fanden sich hohe Anteile der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten eher im Westen Niedersachsens wieder (Höchstwert Delmenhorst mit 3,0%). Besonders niedrige Werte verzeichneten vermehrt die Landkreise in den Statistischen Regionen Braunschweig (Minimalwert: Landkreis Gifhorn: 0,8%) und Lüneburg.

Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Reform wird die Anzahl der Wohngeldhaushalte nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bundesweit verdreifachen. Grund dafür ist sowohl eine Höhersetzung der zu berücksichtigenden Einkommen als auch der Wechsel von SGB II- oder SGB XII- Empfängerinnen und Empfänger in den Wohngeldbezug. Eingeführt wurden eine Heizkostenkomponente, eine Klimakomponente und die Anpassung des Einkommensparameters. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden im Durchschnitt verdoppelt.

Definition des Indikators: Der Indikator gibt den Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Privathaushalten wieder sowie die Struktur der Wohngeldhaushalte.

Methodische Hinweise: Wohngeldrechtliche Teilhaushalte sind Haushalte, in denen Beziehende von staatlichen Transferleistun-gen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind. In reinen Wohngeldhaushalten haben alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld. Quelle Zahl der Privathaushalte: Mikrozensus 2019.

Weiterführende Informationen:  BMWSB Startseite > Themen > Wohnen & Stadtentwicklung > Wohngeld & Wohnraumförderung > Wohngeld

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023