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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Allgemein bildende Schulen

Erste Weichen für den späteren Schulabschluss und die berufliche Zukunft werden bereits beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule gestellt. Eltern stehen hier nicht immer vor einer einfachen Wahl, da sie für ihr Kind den möglichst besten Weg wählen wollen. Zwar können die Kinder auch später noch die Schulform wechseln oder auch weiterführende Abschlüsse wie das Abitur nachholen. Viele Eltern entscheiden sich dabei aber für den direkten Weg über das Gymnasium zum Abitur. Von den 70.599 niedersächsischen Schülerinnen und Schülern des fünften Jahrgangs ohne Förderschulen gingen 2021 so auch mit 43,0% die meisten auf ein Gymnasium (und entsprechende Zweige Koopera-tiver Gesamtschulen). Teilweise waren es in einigen großen Städten beziehungsweise kreisfreien Städten sogar mehr als die Hälfte, auch bedingt durch die überörtliche Funktion der Schulen (die sich auf dieser regionalen Ebene landkreisübergreifend bemerkbar macht). Im Landkreis Leer fiel der Anteil mit etwas über einem Viertel (26,6%) Gymnasialschülerinnen und -schülern am niedrigsten aus.

Die Oberschule mit mehreren Bildungsgängen war mit bald einem Viertel (22,7%) die am zweitmeisten besuchte Schulform im fünften Jahrgang. Dahinter folgten die Integrierten Gesamtschulen und Schulen mit Gesamtschulcharakter mit zusammen 16,6%. Bei den Real- und Hauptschulen betrug der Anteil 13,6% beziehungsweise 3,3%. Freie Waldorfschulen besuchten 0,8% der Schülerinnen und Schüler im fünften Jahrgang.

Der Besuch von Oberschulen war in den Statistischen Regionen Weser-Ems (33,1%) und Lüneburg (28,7%) deutlich höher als in den Statistischen Regionen Hannover (13,6%) und Braunschweig (10,5%). Dieser Unterschied machte sich bei der Differenz des Anteils der Schülerinnen und Schüler, die ein Gymnasium besuchen (Statistische Region Weser-Ems: 39,1%, Statistische Region Hannover: 47,4%) bemerkbar. Beim Besuch von Hauptschulen lagen die Statistischen Regionen hinge-gen mit Anteilen zwischen 2,6% (Hannover) und 4,6% (Braunschweig) dichter beieinander. Diese regionalen Unterschiede sind dabei verknüpft mit dem Angebot der Schularten vor Ort und geben entsprechende Struktureffekte wieder.

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, haben die Möglichkeit zwischen dem Besuch einer Förderschule und einer anderen allgemein bildenden Schule zu wählen. Im Schuljahr 2021/2022 besuchten wie im Jahr zuvor mit 65,6 % rund zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler mit "sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf" eine andere öffentliche allgemein bildende Schule als eine Förderschule (Schuljahrgänge 1 bis 12). (Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium: Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf an öffentlichen allgemein bildenden Schulen. Statistische Erhebung von Daten zu inklusiv beschulten Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2013/2014 einschl. Schülerinnen und Schüler des Ressorts MS.)  Auf die Förderschulen Lernen, Sonstige Schwerpunkte und Geistige Entwicklung gingen insgesamt 24.983 Schülerinnen und Schüler, was 3,3% aller Schülerinnen und Schüler im Primar- und Sekundar-bereich I entsprach.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit unter den Fünftklässlerinnen und -klässlern stieg weiter an auf 11,9%. In Salzgitter hatten mit 29,0% niedersachsenweit die meisten Schülerinnen und Schüler eine ausländische Staatsangehörigkeit, in den Landkreisen Harburg und Osterholz betrug der Anteil 7,1%, was die entsprechenden Bevölkerungsanteile in der betreffenden Altersgruppe widerspiegelt.

Definition des Indikators: Der Indikator der Anteile nach Schulform setzt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den einzelnen Schulformen ins Verhältnis zu allen Schülerinnen und Schülern im fünften Schuljahrgang an allgemein bildenden Schulen. Die Inklusionsquote stellt den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ohne die Schülerinnen und Schüler an Förderschulen oder Förderschulzweigen an allgemein bildenden Schulen dar.

Methodische Hinweise: Die Zählung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht nach Wohnort, sondern Schulort, was zu statistischen Verzerrungen führen kann bei Schulgliederungen in Großstädten mit überörtlicher Funktion.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2023