Familiensachen vor Gericht
Die Rechtspflegestatistik der Familiengerichte gibt Hinweise auf das Ausmaß von Problemlagen von Familien und betroffener Kinder insbesondere bei Trennung der Eltern.
Die Statistik liefert genuin Informationen für die Kapazitätsplanung durch die Justizverwaltung und für die Bewertung und Weiterentwicklung des familienrechtlichen Instrumentariums sowie für die Evaluation der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Familien- und Familienprozessrechts.
Methodische Hinweise
Für die Statistik über Familiensachen werden Verfahren bei den Familiengerichten (Amts- und Oberlandesgerichte) sowie in der Instanz abgeschlossene Verfahren in Familiensachen von den Berichtsstellen an das Statistische Landesamt gemeldet. Es handelt sich um eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten in den Geschäftsstellen der Familiengerichte. Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass es zu Mehrfachzählungen kommen kann, da ein Verfahren mehrere Verfahrensgegenstände haben kann. So besteht bspw. auch die Möglichkeit innerhalb eines Verfahrens, dass dieses an ein anderes Gericht abgeben wird. Quelle Leistungsberechtigte Unterhaltsvorschutzgesetz: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Geschäftsstatistik zum Unterhaltsvorschussgesetz. (vgl. HSBN 2020, S. 146)
Weiterführende Informationen:www.destatis.de



