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Schriftzug Familien in Niedersachsen

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Niedersachsen gewinnt im Streit um das Bildungs- und Teilhabepaket

Im Klageverfahren der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen gegen den Bund wegen der vorgenommenen Mittelkürzung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket hat das Bundessozialgericht zugunsten der Länder entschieden.

Das Bundessozialministerium hatte vergangenes Jahr dem Niedersächsischen Sozialministerium mitgeteilt, dass es 21 Millionen Euro zurückfordert, die niedersächsische Kommunen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bereits ausgegeben hatten. Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zog Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt daraufhin gegen diese Entscheidung vor Gericht - mit Erfolg. Der Bund muss nun die in 2014 von den laufenden Zahlungen an die Länder einbehaltenen Beträge einschließlich 5 Prozent Zinsen an die Länder erstatten. Für Niedersachsen ging es dabei um 21,227 Mio. Euro zzgl. Zinsen, die nun in Kürze vom Bund nachzuzahlen sind. Bundesweit ging es in dem Streit um rund 284 Millionen Euro.

Cornelia Rundt: "Damit haben wir erreicht, dass der Bund die Mittel für das Bildungs-und-Teilhabepaket, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, in voller Höhe auszahlt. Der Zahlungsstopp des Bundes war nicht rechtens."

Das Bildungs- und Teilhabepaket kommt Kindern aus Familien mit geringem Einkommen zugute. So werden beispielsweise Sportvereins-Mitgliedschaften, Lernförderung, Schulausflüge oder Schulmittagessen finanziert.

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