MENÜ
Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Eheschließungen und Ehescheidungen

2020 gingen in Niedersachsen 38.791 (2019: 42.418) Paare den Bund der Ehe ein. Damit sank die Zahl der Eheschließungen gegenüber dem Vorjahr um 8,6% (bundesweit: -10,3%). Zwar wird die Corona-Pandemie zu Verschiebungen von Hochzeiten geführt haben. Im Jahr davor gab es allerdings auch schon einen Rückgang um knapp unter 8%. Diese Rückgänge konnten teilweise auf die geänderte Gesetzeslage seit dem 1. Oktober 2017 zurückgeführt werden, wonach gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf eine zivilrechtliche Eheschließung bekommen haben. Die Daten von Eheschließungen zwischen Personen gleichen Geschlechts aus dem 4. Quartal 2017 wurden statistisch jedoch dem Jahr 2018 zugeordnet, wodurch die Werte für 2018 leicht überhöht waren. Darüber hinaus kann für dasselbe Jahr angenommen werden, dass es zu einem gewissen Nachholeffekt bei gleichgeschlechtlichen Paaren kam, der sich 2019 wieder abschwächte.

Je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es 2020 in Niedersachsen 48,5 Eheschließungen. Regional war diese so ermittelte Heiratshäufigkeit nach wie vor in der Statistischen Region Lüneburg und im Weser-Ems-Gebiet deutlich höher als im Osten und Süden des Landes. Besonders häufig wurde demnach in den Landkreisen an der Küste geheiratet. Dabei ist der Aussagewert eingeschränkt, da sich jedes Paar unabhängig von seinem Wohnort vom Standesamt seines Wunschortes (Ort der Registrierung) trauen lassen kann. Die höchsten Häufigkeiten waren demnach wie in den Vorjahren in den Landkreisen Wittmund, Aurich und Friesland zu finden.

Die Zahl der Ehescheidungen ging 2020 gegenüber dem Vorjahr ebenfalls zurück, und zwar um 2,4% auf 14.908 (Deutschland: -3,5%). Im Vergleich zu 2015 verringerte sich die Zahl um 13,5% und deutschlandweit um 12,0%. Regional reichte die Spanne im Fünfjahresvergleich von einem Rückgang der Zahl der Ehescheidungen um 29,5% im Landkreis Goslar bis zu einem Anstieg von 2,8% im Landkreis Osterholz. Ehescheidungen sind oftmals die Ursache für Überschuldung und Armutsgefährdung, besonders wenn Kinder mitbetroffen sind.

Auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen 2020 in Niedersachsen 18,6 Scheidungen (Deutschland: 19,8). In der kreisfreien Stadt Emden waren es wie im Vorjahr mit 35,3 die meisten und in den Landkreisen Vechta, Peine und Emsland mit jeweils 14,4 die wenigsten Ehescheidungen.

Gemessen an der Zahl der Verheirateten in Niedersachsen kam auf etwa 116 verheiratete Paare im Jahr 2020 eine Ehescheidung im selben Jahr. Mögliche Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen können sich aufgrund der in der Regel vorangehenden mindestens einjährigen Trennungszeit erst in den nächsten Jahren zeigen. Zudem können coronabedingte Verzögerungen oder Verschiebungen bei den Familiengerichten nicht ausgeschlossen werden.

Definition des Indikators: Der Indikator stellt die Häufigkeit der Eheschließungen und Ehescheidungen in absoluter Zahl dar sowie die Quote je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner der durchschnittlichen Bevölkerung des jeweiligen Berichtsjahres.

Definition des Indikators: Der Indikator stellt die Häufigkeit der Eheschließungen und Ehescheidungen in absoluter Zahl dar sowie die Quote je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner der durchschnittlichen Bevölkerung des jeweiligen Berichtsjahres.

Methodische Hinweise: Eheschließungen: Erfasst werden auch Trauungen von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland und Deutschen im Ausland nach freiwilliger Nachbeurkundung. Ausgenommen sind Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie diplomatischer und konsularischer Vertretungen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Registrierort. Seit 1. Oktober 2017 sind Eheschließungen zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich. Die Datenauswertung erfolgte mit dem Berichtsjahr 2018 und enthält auch die Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Partnerinnen beziehungsweise Partner des Jahres 2017.

Die Statistik rechtskräftiger Beschlüsse in Eheauflösungssachen stellt die rechtskräftigen Beschlüsse vor deutschen Familiengerichten dar. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem für den Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort. Ehen werden gerichtlich geschieden oder aufgehoben und durch den Tod des Ehepartners gelöst.

Nicht erfasst sind Ehelösungssachen von Deutschen im Ausland vor ausländischen Gerichten, Ehescheidungen vor ausländischen Konsulaten in Deutschland, von Angehörigen ausländischer Streitkräfte sowie diplomatischer und konsularischer Vertretungen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022