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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Alleinerziehende

Im Jahr 2021 lebten in Niedersachsen 241.000 Alleinerziehende, wovon mit 194.000 rund vier Fünftel (80,6%) Frauen waren und etwa ein Fünftel Männer (19,4%). Die Anzahl schwankte in den Jahren davor zumeist um diesen Wert.

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern machten 2021 mit 137.000 Müttern und Vätern 56,9 % an allen Alleinerziehenden aus. Sie sind in der Regel mit einem höheren Betreuungs-, Erziehungs- oder Pflegeaufwand konfrontiert als diejenigen mit ausschließlich erwachsenen Kindern. Bei den alleinerziehenden Elternteilen (82,7% Mütter) lebten dabei 194.000 Kinder unter 18 Jahren und damit 14,7% aller minderjährigen Kinder. Dabei waren 96.000 Kinder jünger als zehn Jahre, also in einem Alter mit hohem Betreuungsbedarf, selbst im Grundschulalter, wenn es keine Ganztagsschule vor Ort gibt.

Von den alleinerziehenden Müttern insgesamt gingen rund zwei Drittel (66,3%) beziehungsweise 129.000 einer Erwerbstätigkeit nach. Bei den Müttern insgesamt war dieser Anteil mit 72,1% zwar höher, sie arbeiteten jedoch deutlich öfter in Teilzeit (71,6% - Angaben jeweils realisiert erwerbstätig) als alleinerziehende Mütter (60,2%). Bei Letzteren lag der Vollzeitanteil mit 39,8% demnach um 11,4 Prozentpunkte höher als bei den Müttern insgesamt (28,4%). Der Erwerbstätigenanteil unter den alleinerziehenden Vätern (69,3%) lag gegenüber den alleinerziehenden Müttern nur leicht höher, allerdings arbeiteten sie dann deutlich öfter in Vollzeit (84,6%), was bei den Vätern insgesamt sowieso der Fall ist. Der Unterschied unter den Alleinerziehenden wird zudem damit zu tun haben, dass der Altersdurchschnitt der Kinder alleinerziehender Väter höher ausfällt als bei Kindern, die bei ihren alleinerziehenden Müttern leben. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Vollzeit ist so besser möglich, da der Betreuungsbedarf in der Regel niedriger ist.

Die Hälfte (49,8%) der alleinerziehenden Mütter hatte 2021 ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro. 23,7% darunter mussten sogar mit weniger als 1.000 Euro zurechtkommen. Bei den Müttern insgesamt lag der Anteil derjenigen mit einem Nettoeinkommen unter 1.500 Euro mit 66,2% zwar noch darüber. Das wird zum einen an der höheren Teilzeitquote unter ihnen liegen, aber auch an entsprechenden Steuerklassen, die bei gemeinsamer Veranlagung von Ehepaaren in den meisten Fällen für das Einkommen der Mutter ungünstiger ausfällt als bei den Vätern. Damit ist das persönliche Nettoeinkommen niedriger als bei alleinerziehenden Müttern. Bei Alleinerziehenden Haushalten handelt es sich bei diesem persönlichen Einkommen aber zugleich um das Haushaltsnettoeinkommen. Im Gegensatz dazu verfügen die meisten Ehepaare oder Lebensgemeinschaften aufgrund der Erwerbstätigkeit beider Partnerinnen beziehungsweise Partner jedoch noch über ein zweites Einkommen, das zum Haushaltsnettoeinkommen beiträgt.

Bei vielen Alleinerziehenden reicht das persönliche Einkommen zur Abdeckung des Grundbedarfs so auch nicht aus, weswegen sie oftmals auf SGB II-Leistungen angewiesen sind. In Niedersachsen traf dies im Juni 2021 auf insgesamt 47.724 Alleinerziehende mit unter 18-jährigen Kindern zu, also auf etwa jede beziehungsweise jeden dritten (34,8%) unter ihnen. Im mittelfristigen Vergleich zu Juni 2016 (59.623) ist damit die Zahl der auf SGB II angewiesenen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern um ein Fünftel zurückgegangen (-20,0%).

Definition des Indikators: Alleinerziehende sind laut Mikrozensus Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Elternteile mit Lebenspartner/-in im Haushalt zählen zu Lebensgemeinschaften mit Kindern.

Methodische Hinweise: Zur Darstellung der Haushalte und ihrer Struktur wird die Bevölkerung in Privathaushalten zu Grunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die am Haupt- oder Nebenwohnsitz allein (Einpersonenhaushalt) oder zusammen mit anderen Personen (Mehrpersonenhaushalt) eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Eine "Familie" besteht im Mikrozensus immer aus zwei Generationen (Zwei-Generationen-Regel) und umfasst alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt Ehepaare, nichteheliche (gegengeschlechtliche) und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern (ohne Altersbegrenzung) im Haushalt; einbezogen sind auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Das persönliche Nettoeinkommen schließt Unterhaltszahlungen mit ein.

Weiterführende Informationen: www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien – Mikrozensus > Mikrozensus in Niedersachsen > Statistische Berichte sowie Tabellen

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022