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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Abweichendes Verhalten

Im Jahr 2020 registrierte die Polizei in Niedersachsen 497.158 Straftaten, womit auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 6.219 Straftaten kamen. Gegenüber 2019 sank die Gesamtzahl um 1,9% und lag damit auf dem niedrigsten Stand seit 1980. Bundesweit wurde 2020 im Vergleich 2019 ein Rückgang um 2,3% auf rund 5,31 Mio. Straftaten verzeichnet. Die regionale Verteilung folgt dem Stadt-Land-Gegensatz, wonach die Kriminalitätsdichte in den dichter besiedelten kreisfreien Städten und Landkreisen Niedersachsens grundsätzlich höher ausfällt als in den ländlicheren Landkreisen. Der Rückgang der Gesamtzahl speist sich auch aus dem Rückgang der Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle um 18,2%. Dies wird vom niedersächsischen Innenministerium unter anderem im Zusammenhang der Lockdowns 2020 und der Ausweitung des Homeoffice gesehen, wodurch sich weniger Tatgelegenheiten ergaben. (Vgl. Niedersächsisches Innenministerium: Presseinformation vom 22.3.2021: Polizeiliche Kriminalstatistik 2020: Historisch niedrige
Kriminalitätszahlen und gleichzeitig höchste Aufklärungsquote.) Weitere Gründe können die Ausweitung der polizeilichen Kontrollen sein sowie bessere bauliche Sicherungsmaßnahmen und eine ebenfalls im Zusammenhang der Lockdowns sich ergebende niedrigere Mobilität der Bevölkerung.

Neben den Straftaten ging auch die Zahl der polizeilich registrierten Opfer von Straftaten 2020 um 2,8% zurück auf 98.513. Das waren 1,2% der Bevölkerung, was auch dem Opferanteil unter den Minderjährigen entsprach. Bei den 14- bis unter 18-Jährigen war die Quote mit 2,6% allerdings mehr als doppelt und unter den Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren mit 3,2% fast drei Mal so hoch. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der minderjährigen Opfer jedoch mit 10,6% auf 15.687 Betroffene viel stärker zurück als die Gesamtzahl der Opfer von Straftaten. Dennoch war 2020 wie im Jahr zuvor etwa jedes sechste registrierte Straftatenopfer unter 18 Jahre alt, womit Minderjährige überproportional oft betroffen waren. Dies trifft insbesondere auf die Teilgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen zu: Ihr Anteil an allen Opfern war mit 8,2% mehr als doppelt so hoch wie der Anteil an der Bevölkerung (3,8%).

Unter den minderjährigen Opfern waren 52,6% Jungen und 47,4% Mädchen. Von den betroffenen 7.432 Mädchen
wurde etwa jedes dritte (35,3%) Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei den Jungen waren es 8,3%. Die Zahl der Opfer in diesem Deliktsbereich wuchs entgegen der Gesamtentwicklung um 11,8% auf 3.313.

In Strafverfahren abgeurteilt wurden in Niedersachsen 80.236 Personen, wovon 66.497 verurteilt wurden. Bei den übrigen Personen wurde das Verfahren eingestellt beziehungsweise es erfolgte ein Freispruch. Im Vorjahresvergleich ging die Zahl der Abgeurteilten um 4,8% und die der Verurteilten um 3,9% zurück. Mittelfristig sank die Zahl der Verurteilten gegenüber 2015 um 5,2%.

Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren machten 2020 insgesamt 4,1% und Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren 7,0% an allen Verurteilten aus. In der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren betrugen ihre Anteile indes 4,4% und 3,6%. Bei den 14- bis unter 18-Jährigen war mit 27,9% Diebstahl die häufigste Deliktart, vor Körperverletzung (22,0%) und Betäubungsmittelgesetzverstößen (11,7%). Bei den 18- bis unter 21-Jährigen waren Betäubungsmittelgesetzverstöße (16,6%) die häufigste Deliktart, Betrug und Untreue (15,7%) sowie Diebstahl (15,6%). Erwachsene ab 21 Jahren wurden am häufigsten wegen Straftaten im Straßenverkehr (25,1%) und wegen Betrugs und Untreue (19,5%) verurteilt.

Definition des Indikators: Abweichendes Verhalten (Devianz) ist keine direkte Folge von Armut, es ist von einem einkommensunabhängigen Zusammenhang zwischen geringer Identifikation mit der Gesellschaft und ihren Normen auszugehen. Hier wird ausschließlich Umfang, Struktur und Entwicklung der Kriminalität betrachtet.

Methodische Hinweise: Gegen Abgeurteilte wurden Strafbefehle erlassen oder es wurde ein Strafverfahren abgeschlossen. Nicht dazu zählen unter anderem Personen, bei denen gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) von der Verfolgung abgesehen beziehungsweise die Entscheidung ausgesetzt wurde. Das JGG ist auf alle strafmündigen Jugendlichen ab 14 J. anwendbar und kann auch bei Heranwachsenden (18 bis u. 21 Jahre) angewandt werden. Vorrang hat hier Erziehung, nicht die Verhängung von Strafe. Quellen: Abgeurteilte und Verurteilte: Rechtspflegestatistik. Opfer von Straftaten und Straftaten: LKA Niedersachsen.

Weiterführende Informationen: Anhang sowie www.lka.polizei-nds.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022