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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Bezugsdauer von SGB-II-Leistungen

Insgesamt bezogen im Juni 2021 in Niedersachsen 372.433 Menschen die SGB-II-Leistung Arbeitslosengeld II (zum Vergleich im letzten Juni 2019 vor der Pandemie: 383.038). Etwa ein Fünftel (20,4%) der Leistungsempfängerinnen und -empfänger bekam die Leistungen zu dem Zeitpunkt für weniger als ein Jahr und 13,5% für ein bis zwei Jahre. 16,6% erhielten seit zwei bis vier Jahren Leistungen. Mit 49,4% war rund die Hälfte der Empfängerinnen und Empfänger jedoch schon mindestens vier Jahre im SGB II-Bezug. Während der Pandemie ist der Anteil letzterer Gruppe damit im Vergleich zu Juni 2019 merklich um 4,8 Prozentpunkte gestiegen. Während die Gesamtzahl der erwerbsfähigen ALG-II-Beziehenden in dieser Zeit um 2,8% zurückging, stieg die der Personen mit mindestens vierjähriger Bezugsdauer um 7,8% an.

Regional ist zu beobachten, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hohen Arbeitslosenquoten, auch die Anteile der Langzeitbeziehenden von SGB-II-Leistungen hoch sind. Diese Regionen sind folglich mit verfestigter Arbeitslosigkeit konfrontiert.

Bei Betrachtung des Bestandes gegenüber der Zahl der Abgänge zeigt sich, dass sich innerhalb der Struktur nach Bezugsdauer kaum etwas bewegt. Ab einer Bezugsdauer von zwei Jahren übersteigt der anteilige Bestand die anteiligen Abgänge. Der Bestand an Langzeitempfängerinnen und -empfängern wird anteilig kaum abgebaut. Dem Anteil von 49,4% der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von mindestens vierjähriger Bezugsdauer im Bestand im Juni 2021 standen nur 23,8% bei den Abgängen gegenüber.

Während im Juni 2019 der Anteil der Leistungsbeziehenden mit mindestens vierjähriger Bezugsdauer unter den Ausländerinnen und Ausländer mit 28,2% stark unterdurchschnittlich ausfiel, hat sich der Anteil zwei Jahre später dem der deutschen Leistungsbeziehenden angepasst (48,9% und 49,0%). Dies kann insbesondere als Folge des Zuzugs vieler Geflüchteter im Jahr 2015 und abgeschwächt 2016 zu erklären sein. Unter den Deutschen ist der Anteil und die Anzahl derjenigen mit einer solch langen Bezugsdauer demgegenüber zurückgegangen.

Die Abgangsrate, die die Abgänge im Juni 2021 dem Bestand vom Mai 2021 gegenüberstellt, betrug im niedersächsischen Durchschnitt 3,2%. Von 100 SGB II-Empfängerinnen und Empfängern im Mai beendeten demnach etwa drei Personen den Bezug von SGB II-Leistungen. Die Spannweite reichte regional von 2,5% im Landkreis Lüchow-Dannenberg bis 6,8% im Landkreis Peine.

Definition des Indikators: Die "verfestigte Hilfebedürftigkeit" wird hier über die Dauer des Bezugs der Leistungen nach dem SGB II definiert. Dabei werden nur die erwerbsfähigen SGB II-Beziehenden betrachtet.

Methodische Hinweise: Als erwerbsfähig gilt nach § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Die Verweildauern der Leistungsberechtigten im SGB II können als "abgeschlossene Dauer" und "bisherige Dauer" gemessen werden. Die abgeschlossene Dauer umfasst den Zeitraum vom Zugang bis zum Abgang, also die gesamte Verweilzeit. Die bisherige Dauer reicht vom Beginn der Hilfebedürftigkeit bis zu einem bestimmten Auswertungsstichtag. Da die Hilfebedürftigkeit noch andauert, wird die Verfestigung des Hilfebezugs deutlich. Ein Abgang aus Regelleistungsbezug liegt vor, wenn ein Regelleistungsberechtigter
(RLB) den Regelleistungsbezug beendet. Das bedeutet allerdings nicht immer, dass eine Erwerbstätigkeit (ohne SGB-II-Bezug) aufgenommen wurde.

Damit kurzzeitige Unterbrechungen beziehungsweise Datenausfälle die abzubildenden Dauern im SGB II nicht unterbrechen, werden Unterbrechungen von 31 Tagen als unschädlich definiert.

Weiterführende Informationen:www.statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2022