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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern

Insbesondere Mütter werden aufgrund fehlender Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Betrieben und aufgrund alter Rollenverteilungen zwischen Vätern und Müttern in Bezug auf die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen daran gehindert, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Von den in Niedersachsen 2019 insgesamt 763.000 Müttern im Erwerbsalter mit ledigen minderjährigen Kindern waren 62,6% (477.700 ) aktiv erwerbstätig, was bedeutet, dass sie tatsächlich einer Erwerbstätigkeit nachgingen und nicht vorübergehend, zum Beispiel wegen Mutterschutz oder Elternzeit, beurlaubt oder krankheitsbedingt nicht gearbeitet haben. Im Zehnjahresvergleich stieg der Anteil um 3,1 Prozentpunkte, was als Beleg für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelten kann.

Dabei spielt die Anzahl der Kinder eine bedeutende Rolle, auch wenn Mütter mit einem Kind 2019 erstmals mit 65,0% eine etwas niedrigere aktive Erwerbsbeteiligung aufwiesen als solche mit zwei Kindern (65,8%). Die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit drei Kindern und mehr betrug hingegen nur 43,8%.

Wenn Mütter erwerbstätig sind, arbeiten sie zumeist jedoch in Teilzeitjobs, bei den im Jahr 2019 aktiv erwerbstätigen Müttern zu drei Vierteln (360.000 beziehungsweise 75,3%). Bei denjenigen mit einem Kind unter ihnen waren es sieben von zehn, bei denen mit zwei Kindern sowie drei und mehr Kindern waren es etwa acht von zehn. Laut eigenen Angaben arbeiteten dabei rund vier Fünftel (79,9%) der Mütter aufgrund persönlicher oder familiärer Verpflichtung in Teilzeit.

Im Vergleich zu den Müttern wiesen 2019 die Väter mit einer Erwerbstätigenquote von 83,6% weiterhin eine wesentlich höhere aktive Erwerbsbeteiligung auf. Die Teilzeitquote betrug nur 5,5%. Unter den Vätern mit einem Kind waren 83,2% aktiv erwerbstätig, bei zwei Kindern 85,7% und bei drei Kindern und mehr über drei Viertel (78,5%). Die Differenz bei der Erwerbsbeteiligung derjenigen mit zwei Kindern und derjenigen mit drei und mehr Kindern betrug damit nur 7,2 Prozentpunkte, bei den Frauen hingegen 22,0 Prozentpunkte. Von den rund 30.000 teilzeittätigen Vätern mit Kindern unter 18 Jahren waren - anders als bei den Müttern - nur etwa ein Drittel (34,2%) aufgrund persönlicher oder familiärer Verpflichtung in Teilzeit tätig.

Definition des Indikators: Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nachgehen, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit und der Bedeutung dieser Tätigkeit für den Lebensunterhalt. Aktiv Erwerbstägige sind nicht vorübergehend beurlaubt, zum Beispiel wegen Mutterschutz oder Elternzeit. (Quelle: Mikrozensus).

Erhoben werden die in der Berichtswoche normalerweise geleistete Arbeitszeit je Woche und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (durch regelmäßig wöchentliche Überstunden). Dargestellt werden nur normalerweise oder tatsächlich geleistete Arbeitszeiten aus der einzigen oder der Haupterwerbstätigkeit (von mehreren Tätigkeiten).

Methodische Hinweise: Die Ergebnisse zur Vollzeit und Teilzeittätigkeit beruhen zunächst auf einer Selbsteinstufung der Befragten. In Verbindung mit der Angabe zu den normalerweise geleisteten Wochenarbeitsstunden wird diese Angabe dahingehend korrigiert, dass Personen mit bis einschließlich 24 Wochenarbeitsstunden als teilzeitbeschäftigt in den Veröffentlichungen ausgewiesen werden. Personen mit 37 Wochenarbeitsstunden und mehr werden als Vollzeittätige eingestuft. Für Personen, die zwi-
schen 25 und 36 Wochenarbeitsstunden leisten, gilt die Selbsteinstufung der Befragten als vollzeit- oder teilzeittätig.

Weiterführende Informationen:www.statistik.niedersachsen.de > Themen > Haushalte und Familien, Mikrozensus > Statistische Berichte

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021