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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Eheschließungen und Ehescheidungen

2019 gingen in Niedersachsen 42.418 Paare den Bund der Ehe ein. Damit sank die Zahl der Eheschließungen gegenüber dem Vorjahr um 7,8% (bundesweit: -7,4%) zwar das erste Mal nach einem fünf Jahre anhaltenden Aufwärtstrend. Die Zahl der Eheschließungen lag jedoch trotzdem noch um 9,3% (Deutschland: +7,9%) über der Zahl von 2014. Der Rückgang kann teilweise auf die geänderte Gesetzeslage seit dem 1. Oktober 2017 zurückgeführt werden, wonach gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf eine zivilrechtliche Eheschließung bekommen haben. Die Daten von Eheschließungen zwischen Personen gleichen Geschlechts aus dem 4. Quartal 2017 wurden statistisch jedoch dem Jahr 2018 zugeordnet, wodurch die Werte für 2018 leicht überhöht waren. Darüber hinaus kann für dasselbe Jahr angenommen werden, dass es zu einem gewissen Nachholeffekt bei gleichgeschlechtlichen Paaren kam, der sich 2019 wieder abschwächte.

Je 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner gab es 2019 in Niedersachsen 53,1 Eheschließungen. Regional war diese so ermittelte Heiratshäufigkeit nach wie vor in der Statistischen Region Lüneburg und im Weser-Ems-Gebiet deutlich höher als im Osten und Süden des Landes. Besonders häufig wurde demnach in den Landkreisen an der Küste geheiratet. Dabei ist der Aussagewert eingeschränkt, da sich jedes Paar unabhängig von seinem Wohnort vom Standesamt seines Wunschortes (Ort der Registrierung) trauen lassen kann. Die höchste Häufigkeit war in den Landkreisen Wittmund, Aurich und Friesland zu finden.

Im Gegensatz zu den Eheschließungen stieg die Zahl der Ehescheidungen 2019 gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,6% an auf 15.275 nach drei Jahren des Rückgangs (Deutschland: +0,6%). Im Vergleich zu 2014 nahm die Zahl jedoch in Niedersachsen um 8,9% und deutschlandweit um 10,3% ab. Regional reichte die Spanne im Fünfjahresvergleich von einem Rückgang der Zahl der Ehescheidungen um 26,6% in der kreisfreien Stadt Oldenburg bis zu einem Anstieg von 15,2% im Landkreis Vechta. Ehescheidungen sind oftmals die Ursache für Überschuldung und Armutsgefährdung, besonders wenn Kinder mitbetroffen sind.

Auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner kamen 2019 in Niedersachsen 19,1 Scheidungen (Deutschland: 17,9). In der kreisfreien Stadt Emden waren es mit 28,0 die meisten und im Landkreis Cloppenburg mit 14,6 die wenigsten Ehescheidungen. Anders als bei den Eheschließungen ist dabei kein eindeutiges regionales Bild erkennbar.

Gemessen an der Zahl der Verheirateten in Niedersachsen kam auf etwa 114 verheiratete Paare im Jahr 2019 eine Ehescheidung im selben Jahr.

Definition des Indikators: Der Indikator stellt die Häufigkeit der Eheschließungen und Ehescheidungen in absoluter Zahl da sowie die Quote gemessen jeweils an 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner der durchschnittlichen Bevölkerung des jeweiligen Berichtsjahres.

Methodische Hinweise: Eheschließungen: Erfasst werden auch Trauungen von Ausländerinnen und Ausländern in Deutschland und Deutschen im Ausland nach freiwilliger Nachbeurkundung. Ausgenommen sind Angehörige ausländischer Streitkräfte sowie diplomatischer und konsularischer Vertretungen. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem Registrierort. Seit 1. Oktober 2017 sind Eheschließungen zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich. Die Auswertung der Daten erfolgte jedoch erst mit dem Berichtsjahr 2018 und enthält auch die Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Partnerinnen beziehungsweise Partner des Jahres 2017.

Die Statistik rechtskräftiger Beschlüsse in Eheauflösungssachen stellt die rechtskräftigen Beschlüsse vor deutschen Familiengerichten dar. Die regionale Zuordnung erfolgt nach dem für den Gerichtsstand maßgeblichen Wohnort. Ehen werden gerichtlich geschieden oder aufgehoben und durch den Tod des Ehepartners gelöst.

Nicht erfasst sind Ehelösungssachen von Deutschen im Ausland vor ausländischen Gerichten, Ehescheidungen vor ausländischen Konsulaten in Deutschland, von Angehörigen ausländischer Streitkräfte sowie diplomatischer und konsularischer Vertretungen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021