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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Einkommen, Verdienste und Vermögen

Die Indikatoren Einkommen, Verdienste und Vermögen sind alle miteinander verknüpft und messen zusammen den Wohlstand der Bevölkerung. Zwar wird die Armutsgefährdung nur an den Einkommen gemessen, die auch die Verdienste miteinschließen. Vermögen werden hingegen nicht mit einbezogen. Dennoch ist davon auszugehen, dass Vermögende in der Regel nicht so einkommensarm sind, dass sie als armutsgefährdet gelten müssen. Das bedeutet auch, dass Menschen mit niedrigen Verdiensten und Einkommen nur geringe Vermögen aufbauen können. Vermögen sichern jedoch neben ausreichendem Einkommen die eigene soziale Lage ab, insbesondere wenn es um die Altersvorsorge geht mit dem Ziel Altersarmut zu vermeiden. In Krisenzeiten, wie der Corona-Pandemie, in der viele Beschäftigte und Selbstständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler Einkommensausfälle finanziell ausgleichen müssen, helfen vorhandene Vermögen, die Einbußen entsprechend abzufedern. Viele Betroffene können jedoch auf gar keine oder nur sehr geringe Vermögen zurückgreifen. Die Hälfte aller Alleinerziehenden mit ledigen Kindern unter 18 Jahren verfügten 2018 beispielsweise nur über ein Vermögen von höchstens 1.800 Euro.

Zwar steigen die Verdienste und mit ihnen die Einkommen und auch Vermögen seit Jahren insgesamt an. Der Anteil der Beschäftigten mit Niedriglohn hat sich hingegen kaum verändert und lag 2018 bei etwa einem Viertel (24%). So gab es auch im Juni 2019 insgesamt 102.853 Erwerbstätige in Niedersachsen, die SGB II-Leistungen bezogen haben. Sie können als Geringverdienende am ehesten als "working poor" bezeichnet werden. Einerseits handelt es sich um Leistungsbeziehende, die mit einem Minijob ihr Arbeitslosengeld II "aufstocken". Etwas mehr als die Hälfte der "Ergänzerinnen und Ergänzer" ging allerdings einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Zahlen für 2020 sind indes nicht aufgrund der Corona-Krise gestiegen, sondern noch weiter gesunken, was mit dem Wegfall von (Mini-)Jobs zu tun haben kann. Vormalige Ergänzerinnen und Ergänzer bezögen demnach SGB II-Leistungen ohne zusätzliche Einkommen aus der Erwerbstätigkeit.

Das verfügbare Einkommen, das neben dem Nettolohn auch monetäre Sozialleistungen und andere laufende Transfers umfasst, gibt an, was tatsächlich vom Einkommen zur Verfügung steht. Im Zeitraum von 2013 bis 2018 ist dieses Einkommen in Niedersachsen pro Kopf um 12,3% auf 21.988 Euro im Jahr gestiegen. Allerdings kann dieser Indikator nicht auf einzelne Bevölkerungsgruppen heruntergebrochen werden und daher auch nur die allgemeine Einkommensentwicklung abbilden.

Im Gegensatz dazu können bei der Betrachtung der Verdienste auch soziostrukturelle Unterschiede herausgelesen werden, wie die zwischen Männern und Frauen: Demnach lag 2020 der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen in Niedersachsen bei 19%.

Eine andere wichtige Kennzahl zur Beschreibung von Ungleichheiten, auf denen auch die Armutsgefährdungsquote beruht, sind die Einkommen auf Haushaltsebene (Mikrozensus), die beantworten, für wie viele Personen das Haushaltseinkommen reichen muss. Von den 1,82 Millionen Kindern (in Familien) in Niedersachsen lebten so zum Beispiel im Jahr 2019 rund 69.000 in Familien mit einem monatlichen Nettoeinkommen von weniger als 1.300 Euro.

Aussagen über Einkommensreichtum können anhand der Lohn- und Einkommensteuerstatistik getätigt werden. Aus ihr geht hervor, dass im Jahr 2016 in Niedersachsen 3,0% der Steuerpflichtigen Einkünfte von 125.000 Euro und mehr hatten und damit "einkommensreich" waren. Sie vereinigten zusammen 19,7% aller Einkünfte auf sich. Dabei zählen zusammen veranlagte Ehepaare als ein Steuerpflichtiger.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021