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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Bevölkerungsstruktur

In Niedersachsen lebten am 31.12.2019 insgesamt 7.993.608 Einwohnerinnen und Einwohner und damit rund 11.000 mehr als im Vorjahr. Die Steigerungsrate von 0,1% fiel allerdings nur noch halb so hoch aus wie in den Jahren 2018 und 2017. Mittelfristig wuchs die Bevölkerungszahl gegenüber 2014 mit 2,1% etwas weniger stark als im Bundesdurchschnitt (+2,4%).

Rückgänge der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner verzeichneten vor allem die Landkreise in Südniedersachsen. Am stärksten verlor der Landkreis Holzminden (-0,7%) sowohl auf Jahressicht als auch im mittelfristigen Vergleich zu 2014 (-1,4%). Aber nicht nur eher dünn besiedelte Landkreise haben 2019 gegenüber 2018 Einwohnerinnen und Einwohner verloren, sondern auch die kreisfreien Städte Delmenhorst (-0,1%), Wilhelmshaven (-0,2%), Emden und Salzgitter (beide -0,6%) sowie die Landeshauptstadt Hannover (-0,2%). Mit Ausnahme der Stadt Emden gewannen die genannten kreisfreien Städte jedoch mittelfristig dazu. Das größte Bevölkerungswachstum verzeichneten abermals die Landkreise Vechta (+0,9%) und Cloppenburg (+0,8%), die neben den kreisfreien Städten Salzgitter, Osnabrück und Oldenburg auch mittelfristig am stärksten wuchsen.

Ursächlich für den Bevölkerungsgewinn auf Landesebene waren wie in den Vorjahren die Zuzüge aus dem Ausland. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Gesamtbevölkerung stieg so von 2014 bis 2019 um 3,0 Prozentpunkte auf 9,7% beziehungsweise auf 773.215 Menschen. Überdurchschnittlich hohe Anteile verzeichneten insbesondere die größeren kreisangehörigen Städte und kreisfreien Städte, aber auch die Landkreise im Westen des Landes in Grenznähe der Niederlande (Emsland, Grafschaft Bentheim und Cloppenburg). Relativ niedrige Anteile von Ausländerinnen und Ausländern sind in allen Landkreisen der Statistischen Region Lüneburg zu beobachten.

Insgesamt hatte 2019 neben den Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mehr als jeder fünfte (22,3%) in Niedersachsen lebende Mensch durch seine Zuwanderungsgeschichte ausländische Wurzeln, fünf Jahre zuvor waren es noch 17,4%. In Wolfsburg war der Anteil der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 2019 mit 38,3% am höchsten, gefolgt von der Landeshauptstadt Hannover mit 37,3% und der kreisfreien Stadt Salzgitter mit 35,7%.

Trotz des Zuzugs eher jüngerer Menschen hat sich die Alterung der Gesellschaft weiter fortgesetzt. Die Zahl der Menschen im Hochbetagtenalter von 80 Jahren und mehr stieg allein 2019 gegenüber 2018 um 5,3 Prozent auf 554.368. Sie stellten 2019 damit 6,9% der Bevölkerung nach 6,6% im Vorjahr. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren (1.097.209) nahm leicht um 0,1 Prozentpunkte auf 13,7% zu, so dass auf zwei Kinder dieser Altersgruppe etwa eine Hochbetagte beziehungsweise ein Hochbetagter kam. Die höchsten Kinderanteile gab es im Westen des Landes: Wie in den Vorjahren war in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta etwa jede sechste Einwohnerin beziehungsweise jeder sechste Einwohner jünger als 15 Jahre (16,5% beziehungsweise 16,2%), im Landkreis Goslar war es dagegen nur jede beziehungsweise jeder neunte (11,0%).

Definition des Indikators: Die Bevölkerungsstruktur und deren Entwicklung zeigt, wie sich die Bevölkerung nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Zuwanderungsgeschichte zusammensetzt. Einwohnerzahlen sind maßgebliche Grundlage unter anderem für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Umsatzsteuer, für den Kommunalen Finanzausgleich, für die Einteilung der Wahlkreise und Größe der Wahlbezirke und allgemeine Planungsaufgaben.

Methodische Hinweise: Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes ist eine Berechnung auf Basis des jeweils letzten Zensus sowie der natürlichen und räumlichen Bevölkerungsbewegungen und erfolgt auf Gemeindeebene. Eine Person hat nach dem Mikrozensus einen Migrationshintergrund beziehungsweise eine Zuwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.

Weiterführende Informationen: Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021