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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Schulische Abschlüsse, Schulabgängerinnen und -abgänger ohne anschließende berufliche Bildung

In Niedersachsen verließen 2019 insgesamt 32 363 Absolventinnen und Absolventen der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen das Schulsystem mit der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife. Die Quote betrug, bezogen auf die durchschnittliche Bevölkerung zwischen 17 und unter 20 Jahren, 37,2%. Gegenüber 2018 stieg die Anzahl um 0,9% und die Quote um 1,2 Prozentpunkte und näherte sich somit der unveränderten bundesweiten Quote von 39,9% weiter an. (Die Quote errechnet nach dem Quotensummenverfahren weicht davon ab, ist jedoch nicht regionalisierbar.)

Regional zeigte sich eine Konzentration von eher niedrigen Anteilen in den Statistischen Regionen Weser-Ems und Lüneburg. Besonders hoch fielen sie in den meisten der kreisfreien Städte aus und vergleichsweise niedrig in den umliegenden Landkreisen. Bei anderen Landkreisen wie Celle oder Cloppenburg, die fern von kreisfreien Städten liegen, scheinen andere Gründe für die unterdurchschnittlichen Abiturientenquoten ausschlaggebend zu sein, ebenso wie in der kreisfreien Stadt Salzgitter.

Ohne Hauptschulabschluss beendeten 2019 in Niedersachsen 5.424 Jugendliche die allgemein bildende Schule, was gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 6,5% bedeutete und gegenüber 2014 um 27,8%. Die Quote an der gleichaltrigen Bevölkerung entsprach mit 7,1% (Vorjahr: 6,5%; 2014: 5,0%) dem Bundesniveau (7,0%). Besonders hoch war der Anstieg der ausländischen Abgängerinnen und Abgängern ohne Hauptschulabschluss, deren Zahl 2019 gegenüber 2014 um 130,0% auf 1.516 anstieg. Die Quote wuchs in Bezug auf die gleichaltrige ausländische Bevölkerung von 9,9% auf 22,7% (12,8 Prozentpunkte) und bei den Deutschen um 2,0 Prozentpunkte.

An berufsbildenden Schulen kann der Hauptschulabschluss nachgeholt werden, was 2019 auch 4.320 Absolventinnen und Absolventen gelang. Das entsprach 11,9% der dortigen 35.218 zusätzlich erworbenen Abschlüsse. Am häufigsten wurde mit 37,5% der Sekundarabschluss I - Realschulabschluss zusätzlich erworben, gefolgt von 33,1% mit Fachhochschul- und 14,6% mit allgemeiner (und fachgebundener) Hochschulreife. Zusammen erwarben mehr als ein Drittel (35,6%) der 99.010 Berufsschulabgängerinnen und -abgänger einen zusätzlichen schulischen Abschluss.

Rund 72.000 Frauen und Männer im Alter von 18 bis unter 25 Jahren befanden sich 2019 nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung, hatten maximal einen Realschulabschluss und verfügten über keinen beruflichen Abschluss. Sie waren damit sogenannte frühe Schulabgängerinnen und -abgänger. Die Quote an der gleichaltrigen Bevölkerung betrug 11,9% (Männer: 13,1%, Frauen: 10,7%) und stieg gegenüber 2018 um 0,9 Prozentpunkte entgegen dem Bundestrend (unverändert 10,3%) an. Jede zweite Person (51,3%) unter den frühen Schulabgängerinnen und -abgängern war nicht erwerbstätig.

Definition des Indikators: Die Zahl der Schulentlassenen aus dem allgemein bildenden Schulwesen gibt Auskunft über das Ausmaß des weiteren Bildungs- beziehungsweise Ausbildungspotenzials sowie der künftigen Qualifikation der Bevölkerung und der Erwerbstätigen (Quelle: Schulstatistik).

Frühe Schulabgängerinnen und -abgänger sind zwischen 18 und unter 25 Jahre alt, haben keinen beruflichen Abschluss und keine (Fach-)Hochschulreife (maximal ISCED 2). Sie befinden sich nicht in schulischer oder beruflicher Ausbildung und nehmen nicht an Weiterbildungen teil. Der Indikator fasst Personen zusammen, die maximal die Sekundarstufe I abgeschlossen haben, also höchstens über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügen beziehungsweise maximal die 10. Klasse des Gymnasiums oder ein
Berufsvorbereitungsjahr abgeschlossen haben. Datenquelle: Mikrozensus.

Methodische Hinweise: In der Schulstatistik wird jede Schülerin und jeder Schüler, die beziehungsweise der das allgemein bildende Schulwesen verlässt, nur einmal gezählt und zwar mit dem höchsten erreichten Abschluss. Abgängerinnen und Abgänger der allgemein bildenden Schulen haben die Schulart ohne Abschluss verlassen und sind nicht auf eine andere allgemein bildende Schulart gewechselt.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021