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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Allgemein bildende Schulen

Von den 70.820 niedersächsischen Schülerinnen und Schülern des fünften Jahrgangs ohne Förderschulen gingen 2019 mit 43,5% die meisten auf ein Gymnasium (und entsprechende Zweige Kooperativer Gesamtschulen). In den kreisfreien Städten Emden, Osnabrück, Oldenburg und Braunschweig sowie in den Städten Göttingen und Hildesheim und im Umland von Hannover besuchte sogar mehr als die Hälfte ein Gymnasium, auch bedingt durch die überörtliche Funktion der dortigen Schulen.

Die Oberschule mit mehreren Bildungsgängen war mit mehr als einem Fünftel (21,9%) die am zweitmeisten besuchte Schulform im fünften Jahrgang in Niedersachsen. Dahinter folgten die Integrierten Gesamtschulen und Schulen mit Gesamtschulcharakter sowie Waldorfschulen mit einem Anteil von zusammen 17,1%. Bei den Real- und Hauptschulen betrug der Anteil 13,9% beziehungsweise 3,5%. Die Oberschulanteile waren in den Statistischen Regionen Weser Ems (31,5%) und Lüneburg (27,4%) deutlich höher als in den Statistischen Regionen Hannover (13,7%) und Braunschweig (10,1%). Dieser Unterschied machte sich wiederum bei der Differenz des Gymnasialanteils (Weser-Ems 40,1% gegenüber 46,5% Statistische Region Hannover) bemerkbar. Beim Hauptschulanteil lagen die Statistischen Regionen hingegen dichter beieinander.

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, haben die Möglichkeit zwischen dem Besuch einer Förderschule und einer anderen allgemein bildenden Schule zu wählen. Im Schuljahr 2019/2020 besuchten 65,7% (Vorjahr: 64,5%) der Schülerinnen und Schüler mit "sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf" eine andere allgemein bildende Schule als eine Förderschule (Schuljahrgänge 1 bis 10).(Nach Auskunft des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 10.12.2020.) Sie wurden also inklusiv beschult. Auf die Förderschulen Lernen, Sonstige Schwerpunkte und Geistige Entwicklung gingen insgesamt 24.204 Schülerinnen und Schüler, was 3,2% aller Schülerinnen und Schüler im Primar- und Sekundarbereich I entsprach.

Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit ausländischer Staatsangehörigkeit unter den Fünftklässlerinnen und -klässlern stieg weiter an auf 10,5%. In Salzgitter hatten mit 28,2% etwa drei von zehn Schülerinnen und Schülern eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Landkreis Wittmund betrug der Anteil 5,4%.

Definition des Indikators: Schularten in Niedersachsen: Grundschulen (1.-4. Klasse), Hauptschulen (5.-9./10. Klasse, auch Hauptschulzweige an Kooperativen Gesamtschulen (KGS)) und Realschulen (5.-10. Klasse, auch Realschulzweige der KGS). Oberschulen sind nach Schuljahrgängen gegliedert oder in ihnen sind Haupt- und Realschule als aufeinander bezogene Schulzweige geführt, möglich ist ein Gymnasialzweig bis zur 10. Klasse. Gymnasien (5.-9./10. Klasse), Einführungs- (ehem. 10./11. Klasse) und Qualifikationsphasen (ehem. 12./13. Klasse) sowie Gymnasialzweige der KGS, Integrierte Gesamtschulen (IGS) (1.-9./10. Klasse, Einführungs- und Qualifikationsphasen sowie Grundschulen/-stufen an Integrierten Gesamtschulen, auch Schulen mit Gesamtschulcharakter (SmG)) und Freie Waldorfschulen (private Ersatzschulen) (1.-10. Klasse und 11.-12. beziehungsweise 13. Jahrgangsstufe).

Auftrag der Förderschule (verschiedene Schwerpunkte möglich: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung), wie auch aller anderen Schulformen, ist Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, darüber hinaus Beratung, individuelle Förderplanung und die Zusammenarbeit mit allen an der Förderung der Schülerinnen und Schüler beteiligten Personen und Einrichtungen. Alternativ zum Förderschulbesuch können Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf andere allgemein bildende Schulen besuchen und werden bei der jeweiligen Schulart nachgewiesen.

Methodische Hinweise: Die Zählung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht nach Wohnort, sondern Schulort, was zu statistischen Verzerrungen führen kann bei Schulgliederungen in Großstädten mit überörtlicher Funktion.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021