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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenquoten

Im Juni 2019 waren in Niedersachsen 212.889 Personen arbeitslos gemeldet, was einem Rückgang von 3,9% gegenüber dem Vorjahresmonat entsprach. Die Arbeitslosenquote fiel zugleich um 0,2 Prozentpunkte auf 4,9% und lag somit genau im Bundesdurchschnitt. Der Unterschied zwischen Männern (5,1%) und Frauen (4,7%) war dabei in Niedersachsen wie auf Bundesebene (5,1% und 4,6%) wenig ausgeprägt.

Höhere Arbeitslosenquoten von mindestens 6,0% fanden sich in den meisten der kreisfreien Städte wieder sowie in der Landeshauptstadt Hannover und den größeren Städten Göttingen und Hildesheim. Regional zeigten sich überdurchschnittliche Quoten häufiger im Süden und in der Mitte des Landes, im Westen und Norden eher vereinzelt. Im Westen des Landes in der Statistischen Region Weser-Ems (Durchschnitt: 4,3%) fielen die Quoten in fast allen Landkreisen unterdurchschnittlich aus. Die stärker industriell geprägten Statistischen Regionen Hannover und Braunschweig hatten Quoten von 5,8% und 5,1%. In der ländlich geprägten Statistischen Region Lüneburg betrug die Quote 4,6%. Dabei ging im Vergleich zum Vorjahresmonat fast überall die Arbeitslosigkeit zurück.

Der Anteil der jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren an allen Arbeitslosen lag im Juni 2019 bei 9,9% (Juni 2018: 10,1%); auf Bundesebene waren es 8,8% (Vorjahresmonat: 8,6%). Die Jugendarbeitslosigkeitsquote lag damit in Niedersachsen mit 4,4% unter der Arbeitslosenquote insgesamt. Regional reichte die Quote unter den 15- bis unter 25-Jährigen von 2,0% in der Grafschaft Bentheim bis 9,1% in der kreisfreien Stadt Salzgitter. Insgesamt spiegelt sich die Verteilung in
der regionalen Struktur der Gesamtarbeitslosenquote wider.

Die Gruppe der Arbeitslosen zwischen 55 und unter 65 Jahren machte mit 20,5% etwa ein Fünftel aller Arbeitslosen aus. Der Anteil hat sich zwar auch demografisch bedingt seit 2014 leicht um 0,9 Prozentpunkte vergrößert, die Gesamtzahl wiederum sank seitdem um 14,3% auf 43.696. Ihre Quote lag mit 5,0% auf dem Durchschnittsniveau.

Ein großer Unterschied bestand weiterhin zwischen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Arbeitslosenquote von 14,7% gegenüber 4,0% unter den Deutschen. Der Abstand verringerte sich gegenüber dem Vorjahr allerdings weiter, da die Quote der Ausländerinnen und Ausländer mit -0,9 Prozentpunkte stärker gesunken ist als die derjenigen mit deutscher Staatsangehörigkeit mit -0,2 Prozentpunkten.
Ein Jahr und länger und damit langzeitarbeitslos waren im Juni 2019 insgesamt 74.182 Frauen und Männer, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,9% bedeutete. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen stieg jedoch im gleichen Zeitraum um 2,8 Prozentpunkte auf 34,8%. Die Langzeitarbeitslosenquote gemessen an allen zivilen Erwerbspersonen betrug 1,7%. Bundesweit betrug der Anteil 32,7% und die Quote 1,6%. Etwa jeder beziehungsweise jede fünfte Arbeitslose (19,5%) war schon mindestens fünf Jahre arbeitslos gemeldet. Etwa sechs von zehn Langzeitarbeitslosen (61,9%) in Niedersachsen verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Definition des Indikators: Arbeitslose sind Arbeitsuchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung ausüben. Sie suchen eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung und stehen den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit oder des kommunalen Trägers zur Verfügung, sind also arbeitsfähig und -bereit. Sie wohnen in Deutschland, sind mindestens 15
Jahre alt und haben die Renteneintrittsaltersgrenze noch nicht erreicht. Die Arbeitslosenquote ist der Anteil des Arbeitslosenbestands an den zivilen Erwerbspersonen.

Methodische Hinweise: Da die Statistik der Arbeitsuchenden und Arbeitslosen der BA dem "Konzept der registrierten Arbeitslosigkeit" folgt, ist diese nicht identisch mit der "Erwerbslosigkeit". Arbeitslose können sowohl Leistungen der BA beziehen, als auch Nichtleistungsbeziehende sein. Letztere können die Vermittlungs- und Beratungsleistungen der BA in Anspruch nehmen.

Weder arbeitsuchend noch arbeitslos sind Personen, die zwar als nichtarbeitsuchende erwerbsfähige Personen bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind, aus unterschiedlichen Gründen jedoch die genannten Kriterien nicht erfüllen. Sie können Leistungsansprüche nach dem SGB II haben ohne jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, sei es, weil sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, Kinder oder Angehörige betreuen oder beispielsweise an längeren Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.

Weiterführende Informationen: siehe Anhang und www.statistik.arbeitsagentur.de

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, HSBN 2021