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Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Familie in Niedersachsen Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Anlagenbericht: Hilfe und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen

Die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) stellt Akteurinnen und Akteuren der Armutsbekämpfung in Land, Kommunen und Verbänden empirisches Material zur Verfügung. Die jährlich erscheinenden Berichte zur HSBN werden durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) erstellt und vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung herausgegeben. Sie werden durch Anlagenberichte der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) zu unterschiedlichen sozialen Problemlagen ergänzt. Der Bericht 2020 nimmt das Thema "Hilfe und Schutz für von Gewalt betroffene Frauen" in den Blick.

Der Anlagenbericht der LAG FW basiert auf Auswertungen von Zahlen aus der Zeit vor Beginn der Corona-Pandemie. Zur Frage, welche Traumatisierungen die Corona-Pandemie im Bereich der Gewalt gegen Frauen und Kinder im "System Familie" hinterlassen wird und welche Konsequenzen daraus für das Schutz- und Hilfesystem zu ziehen sind, sind noch keine verlässlichen Aussagen möglich. Vor einer Zunahme der Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen und Kinder wird jedoch gewarnt.

Der Anlagenbericht der LAG FW konzentriert sich auf die Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahbereich. Er informiert unter anderem über das Ausmaß und die verschiedenen Formen der Gewalt gegen Frauen. Vorhandene Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und die Rahmenbedingungen der Schutz- und Hilfemaßnahmen in Niedersachsen werden erläutert.

Dass Partnergewalt ein dauerhaftes gesellschaftliches Problem ist, zeigt eine im November 2019 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte Auswertung des Bundeskriminalamtes. Daraus geht unter anderem hervor, dass in Deutschland die Zahlen zur Partnergewalt schon seit Jahren leicht und stetig ansteigen. Durchschnittlich alle drei Tage wird eine Frau durch Partnergewalt zu Tode gebracht.

Schon vor Beginn der Corona-Pandemie bestand politische Einigkeit darin, die Istanbul-Konvention schnell und umfänglich umzusetzen, einen Beschluss der Europäischen Mitgliedsstaaten, mehr für den Schutz und die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen zu tun. Die Umsetzung des Istanbul-Abkommens sieht unter anderem den Aufbau eines Monitorings vor. In Niedersachsen wurde 2019 damit begonnen, ein tagesaktuelles internes "Ampelsystem" für alle 42 niedersächsischen Frauenhäuser einzuführen. Es zeigt tagesaktuell den Belegungsstatus sowie weitere wichtige Informationen zum Angebot der einzelnen Frauenhäuser an.

Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen ist eine staatliche und gesellschaftliche Aufgabe. Der Anlagenbericht zur HSBN 2020 zeigt die rechtliche Verantwortung des Staates bei der Ächtung, Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen auf und die Verpflichtungen, die sich hieraus auf unterschiedlichen Ebenen für die Schaffung angemessener Rahmenbedingungen und die Finanzierung des Schutzes und der Hilfe für gewaltbetroffene Frauen ergeben. Der Bericht enthält Vorschläge für eine angemessene Verbesserung der Rahmenbedingungen.