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Anlagenbericht: Die rechtliche Betreuung in Niedersachsen

Die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen (HSBN) stellt Akteurinnen und Akteuren der Armutsbekämpfung in Land, Kommunen und Verbänden empirisches Material für ihre Arbeit zur Verfügung. Der Schwerpunkt der jährlich aktualisierten Analyse liegt dabei auf der regionalen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Der ergänzende Anlagenbericht zur HSBN 2019 mit dem Titel "Die rechtliche Betreuung in Niedersachsen" wurde von der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) erstellt, die auch im Lenkungsausschuss der HSBN vertreten ist. Der Anlagenbericht beschreibt die Bedeutung, Organisation und Praxis der rechtlichen Betreuung. Ein Schwerpunkt liegt auf Situation und Weiterentwicklung der Betreuungsvereine in Niedersachsen.

Rechtliche Betreuung wird ehrenamtlich, freiberuflich und durch Behördenbetreuerinnen und -betreuer oder Betreuungsvereine durchgeführt. Durch rechtliche Betreuung wird die Teilnahme von Menschen am Rechtsverkehr gesichert und geregelt, die aus verschiedenen Gründen nicht ohne Unterstützung daran teilnehmen können. Die Gründe für eine Betreuungsbedürftigkeit können in psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen liegen. Die Durchführung der Betreuungen wird von den Gerichten beschlossen und kontrolliert.

Die LAG FW stellt fest, dass die Finanzierung der Betreuungsvereine in Niedersachsen derzeit nicht gesichert ist und analysiert die prekäre Situation der Betreuung. Der Anlagenbericht beschreibt Geschichte und Struktur der Betreuungsarbeit, befasst sich mit der Rolle der Betreuungsvereine im Sozialraum und stellt die Perspektiven der Betreuungsarbeit vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels genauer dar. Daraus resultierende Handlungsempfehlungen der LAG der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen bilden den Abschluss des Berichts.